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Die deutschen Behörden haben in einem Schreiben an spanische Amtskollegen ihre Sorge über einen möglichen Erfolg des von Peter Oyntzen Ende Juli eingereichten Gnaden- beziehungsweise Strafmilderungsgesuchs zum Ausdruck gebracht. Dies berichtete am Dienstag die MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora”. Der deutsche Arzt hatte während eines Mallorca-Urlaubs im September 1996 seine beiden Kinder mit einer Giftspritze getötet und verbüßt zurzeit eine 34-jährige Haftstrafe im Gefängnis von Palma.

Dem via Interpol zugestellten Bericht zufolge fürchten die deutschen Behörden um das Leben der Ex-Ehefrau Oyntzens. Sowohl vor als auch nach seiner Verurteilung habe der Radiologe mehrfach Morddrohungen gegen die Mutter der von ihm getöteten Kinder ausgesprochen.

Da auch der Doppelmord an seiner achtjährigen Tochter und seinem sechjährigen Sohn aus Rachemotiven begangen wurde, nehme die deutsche Polizei die Drohungen äußerst ernst. Kurz vor der Urlaubsreise hatte ein deutsches Scheidungsgericht das Sorgerecht für die Kinder der getrennt lebenden Mutter zugesprochen.

Auch in deutschen Medien ist Oyntzen wieder in die Schlagzeilen geraten. Nachdem er nach der Mordtat als „Doktor Tod” bekannt wurde, sorgt der Arzttitel erneut für Überraschung und Aufregung.

Wie das „Offenburger Tageblatt” am vergangenen Samstag berichtete, ist Oyntzen noch immer nicht die Approbation entzogen worden. Dies heißt, dass der 46-jährige Röntgenspezialist theoretisch wieder als Arzt praktizieren könnte, wenn er wirklich auf freien Fuß gesetzt würde. Oyntzens Anwälte, so schreibt das Blatt, haben es durch eine geschickte Verzögerungstaktik verstanden, die von der rheinland-pfälzischen Bezirksregierung in Koblenz angestrengte Entziehung der Approbation zu verschleppen.

Eine Entscheidung sei bis heute nicht getroffen worden, da das Verwaltungsgericht das Verfahren aussetzte. Zuerst habe darauf gewartet werden müssen, bis das spanische Urteil gegen den Arzt rechtskräftig war. Dann hatten Oyntzens Anwälte in dem Wissen, dass dies Jahre dauern würde, in Madrid Verfassungsklage eingereicht, schreibt das „Tagblatt”.

Eine Begnadigung, so ein deutscher Justizsprecher, würde die Sachlage allerdings völlig ändern.
Mit einer ersten Stellungnahme der spanischen Justiz auf das Gnadengesuch wird erst in einigen Monaten gerechnet.