Die deutschen Behörden haben in einem Schreiben an spanische
Amtskollegen ihre Sorge über einen möglichen Erfolg des von Peter
Oyntzen Ende Juli eingereichten Gnaden- beziehungsweise
Strafmilderungsgesuchs zum Ausdruck gebracht. Dies berichtete am
Dienstag die MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora”. Der deutsche Arzt
hatte während eines Mallorca-Urlaubs im September 1996 seine beiden
Kinder mit einer Giftspritze getötet und verbüßt zurzeit eine
34-jährige Haftstrafe im Gefängnis von Palma.
Dem via Interpol zugestellten Bericht zufolge fürchten die
deutschen Behörden um das Leben der Ex-Ehefrau Oyntzens. Sowohl vor
als auch nach seiner Verurteilung habe der Radiologe mehrfach
Morddrohungen gegen die Mutter der von ihm getöteten Kinder
ausgesprochen.
Da auch der Doppelmord an seiner achtjährigen Tochter und seinem
sechjährigen Sohn aus Rachemotiven begangen wurde, nehme die
deutsche Polizei die Drohungen äußerst ernst. Kurz vor der
Urlaubsreise hatte ein deutsches Scheidungsgericht das Sorgerecht
für die Kinder der getrennt lebenden Mutter zugesprochen.
Auch in deutschen Medien ist Oyntzen wieder in die Schlagzeilen
geraten. Nachdem er nach der Mordtat als „Doktor Tod” bekannt
wurde, sorgt der Arzttitel erneut für Überraschung und
Aufregung.
Wie das „Offenburger Tageblatt” am vergangenen Samstag
berichtete, ist Oyntzen noch immer nicht die Approbation entzogen
worden. Dies heißt, dass der 46-jährige Röntgenspezialist
theoretisch wieder als Arzt praktizieren könnte, wenn er wirklich
auf freien Fuß gesetzt würde. Oyntzens Anwälte, so schreibt das
Blatt, haben es durch eine geschickte Verzögerungstaktik
verstanden, die von der rheinland-pfälzischen Bezirksregierung in
Koblenz angestrengte Entziehung der Approbation zu
verschleppen.
Eine Entscheidung sei bis heute nicht getroffen worden, da das
Verwaltungsgericht das Verfahren aussetzte. Zuerst habe darauf
gewartet werden müssen, bis das spanische Urteil gegen den Arzt
rechtskräftig war. Dann hatten Oyntzens Anwälte in dem Wissen, dass
dies Jahre dauern würde, in Madrid Verfassungsklage eingereicht,
schreibt das „Tagblatt”.
Eine Begnadigung, so ein deutscher Justizsprecher, würde die
Sachlage allerdings völlig ändern.
Mit einer ersten Stellungnahme der spanischen Justiz auf das
Gnadengesuch wird erst in einigen Monaten gerechnet.
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