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Der deutsche Arzt Rüdeger Peter Oyntzen, der 1996 seine beiden Kinder in einem Hotel in Sa Coma totspritzte und in Palma zu 34 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat über seinen Anwalt ein Gnadengesuch eingereicht. Das berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora” am Montag. Oyntzens Rechtsanwalt, Carlos Portalo, lehnte auf MM-Anfrage dazu jegliche Stellungnahme ab. Allerdings deutete er an, dass der Artikel seinem Mandanten geschadet habe.

Nach „Ultima Hora”-Angaben begründete Portalo Oyntzens Gesuch zum einen mit der Reue, die der Arzt über seine Tat empfinde, zum anderen mit dessen vorbildlicher Führung im Gefängnis in Palma. Dort helfe der Radiologe in der Krankenstation der Haftanstalt aus. In seiner Freizeit habe der Mediziner ein Jura-Fernstudium begonnen.

Das Gesuch Oyntzens – auf Spanisch „indulto” – bedeutet sowohl Begnadigung als auch Strafminderung. Diese Initiative ist die letzte juristische Möglichkeit, die Verurteilung zu 34 Jahren Haft zu vermindern. Gegen das Urteil vom Juni 1998 hatten der Mediziner und sein Anwalt zweimal Einspruch eingelegt, allerdings ohne Erfolg.

Das Gnadengesuch wurde den Angaben zufolge beim spanischen Justizministerium eingereicht. Darüber zu entscheiden hat das Ministerkabinett. Zuvor müssen das Gericht, das das Urteil fällte, sowie die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben. Mit einer Antwort sei frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

Der zweifache Kindermord am 4. September 1996 hatte in Deutschland wie in Spanien für Entsetzen und Empörung gesorgt und Oyntzen in den Medien den Beinamen „Dr. Tod” eingebracht. Der Radiologe hatte mit seiner Tochter Katharina (8) und seinem Sohn (6) Matthias auf Mallorca zunächst einige Urlaubstage verbracht. Vor der Reise hatte Oyntzen erfahren, dass ein deutsches Scheidungsgericht das Sorgerecht über die Kinder der getrennt lebenden Mutter zugesprochen hatte. Die tödlichen Spritzen hatte der Arzt aus Deutschland mitgebracht.