Der deutsche Arzt Rüdeger Peter Oyntzen, der 1996 seine beiden
Kinder in einem Hotel in Sa Coma totspritzte und in Palma zu 34
Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat über seinen Anwalt ein
Gnadengesuch eingereicht. Das berichtete die spanische
MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora” am Montag. Oyntzens Rechtsanwalt,
Carlos Portalo, lehnte auf MM-Anfrage dazu jegliche Stellungnahme
ab. Allerdings deutete er an, dass der Artikel seinem Mandanten
geschadet habe.
Nach „Ultima Hora”-Angaben begründete Portalo Oyntzens Gesuch
zum einen mit der Reue, die der Arzt über seine Tat empfinde, zum
anderen mit dessen vorbildlicher Führung im Gefängnis in Palma.
Dort helfe der Radiologe in der Krankenstation der Haftanstalt aus.
In seiner Freizeit habe der Mediziner ein Jura-Fernstudium
begonnen.
Das Gesuch Oyntzens – auf Spanisch „indulto” – bedeutet sowohl
Begnadigung als auch Strafminderung. Diese Initiative ist die
letzte juristische Möglichkeit, die Verurteilung zu 34 Jahren Haft
zu vermindern. Gegen das Urteil vom Juni 1998 hatten der Mediziner
und sein Anwalt zweimal Einspruch eingelegt, allerdings ohne
Erfolg.
Das Gnadengesuch wurde den Angaben zufolge beim spanischen
Justizministerium eingereicht. Darüber zu entscheiden hat das
Ministerkabinett. Zuvor müssen das Gericht, das das Urteil fällte,
sowie die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben. Mit einer
Antwort sei frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
Der zweifache Kindermord am 4. September 1996 hatte in
Deutschland wie in Spanien für Entsetzen und Empörung gesorgt und
Oyntzen in den Medien den Beinamen „Dr. Tod” eingebracht. Der
Radiologe hatte mit seiner Tochter Katharina (8) und seinem Sohn
(6) Matthias auf Mallorca zunächst einige Urlaubstage verbracht.
Vor der Reise hatte Oyntzen erfahren, dass ein deutsches
Scheidungsgericht das Sorgerecht über die Kinder der getrennt
lebenden Mutter zugesprochen hatte. Die tödlichen Spritzen hatte
der Arzt aus Deutschland mitgebracht.
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