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Untersuchungsrichter und Staatsanwalt waren sich einig: Das Verfahren zur Schuldfrage beim Zusammstoß einer Trasmediterránea-Fähre und einer Privatyacht, der sich im September vergangenen Jahres kurz vor Port d'Andratx ereignet hatte, soll eingestellt werden. Keiner der beiden Kapitäne könne im strafrechtlichen Sinn schuldig erachtet werden.

Der Kapitän der Privatyacht aber soll den verursachten Schaden bezahlen. Aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit seinerseits sei es zum Zusammenstoß gekommen, als er versuchte, die Fähre zu überholen. Die endgültige Entscheidung muss noch abgewartet werden. Der Anwalt des Yachtkapitäns will das Gericht anrufen.