Geschäfte mit mehr als drei Angestellten müssen künftig in
katalanischer Sprache Kunden bedienen, wenn diese das wünschen. Das
ist eine der Regeln des neuen Einzelhandesgesetzes, das am Dienstag
vom Balearenparlament verabschiedet worden ist. Nach dem Gesetz
dürfen Geschäfte pro Tag maximal zwölf, pro Woche insgesamt 72
Stunden öffnen. Die Öffnungszeiten und die Sprachregelung sollen ab
2003 gelten.
Der Verkauf von Getränken mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt
ist zwischen 22 und 8 Uhr morgens verboten. In Palma dürfen
Geschäfte nicht größer als 1300 Quadratmeter sein, in anderen
Gemeinden ist die Größe von der Einwohnerzahl abhängig. Neue
Großmärkte müssen pro Quadratmeter, der dieses Limit übersteigt,
5000 Pesetas Steuern zahlen.
Die PP-Opposition hat das neue Gesetz scharf kritisiert. Es sei
interventionistisch und behindere den freien Handel. Man gehe davon
aus, das die Zentralregierung dagegen Verfassungsklage einlegen
werde. Nach der Verfassung liegt die Kompetenz für die Regulierung
der Öffnungszeiten bei Madrid. In Spanien dürfen Geschäfte maximal
90 Stunden pro Woche geöffnet sein.
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