Ähnliche Nachrichten
Rechtsanwalt Alejandro del Campo kämpft seit Jahren gegen das "Modelo 720".

Wirtschaft

"Residenten-Albtraum" kommt vors EU-Gericht

In Spanien lebende Residenten müssen Auslandsvermögen ab 50.000 Euro offenlegen. Die umstrittene Norm könnte aber bald von den EU-Behörden gekippt werden.

MM-Redaktion 24.12.19 12:43

Alejandro del Campo.

Politik

Rechtsanwalt kämpft für ausländische Residenten

Seit Jahren kämpft Alejandro del Campo gegen das „ Modelo 720 ”, das Residenten dazu verpflichtet, ihr Auslandsvermögen offenzulegen.

Patrick Czelinski16.03.19 00:00

Deutsche Residenten auf Mallorca bei einer Veranstaltung des Konsulats der Bundesrepublik in Palma.

Gesellschaft

Wieder weniger Mallorca-Deutsche - auf dem Papier

Am 1. Januar 2017 waren noch 19.209 Alemanes auf den Balearen gemeldet. Italiener stellen bereits die drittstärkste Ausländergruppe.

17.02.18 00:00

Die Erklärung zum Modelo 720 wird am Computer ausgefüllt und digital beim Finanzamt eingereicht

Steuern und Abgaben

Brüssel geht gegen Modelo 720 vor

EU-Kommission fordert Spanien auf, die extremen Strafen beim Verstoß gegen die Offenlegung des Auslandsvermögens zu korrigieren. Davon profitieren auch Mallorca-Deutsche.

Claudia Schittelkopp18.03.17 00:00

Eingangsportal des Finanzamtes in Palma.

Steuern und Abgaben

Frist zum Offenlegen von Vermögen läuft ab

Bis zum 30. April müssen Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind, gegenüber dem Finanzamt ihre Vermögenswerte im Ausland offenlegen. Der spanische Fiskus fordert Angaben über Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien.

Jonas Martiny18.04.13 00:00

Steuern und Abgaben

Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen

In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen. Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident.

Jonas Martiny21.02.13 00:00