Zu vermieten: Mit Schildern wie diesem suchen Immobilienbesitzer nach Mietern. | Foto: Ultima Hora

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Die Zentralregierung in Madrid plant eine Neuordnung des spanischen Mietrechts. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ist am Freitag vergangener Woche vorgestellt worden. Die Reform sieht vor allem eine Stärkung der Rechte von Vermietern vor. Wohnungsräumungen sollen erleichtert, Kündigungsfristen verkürzt und die Mietsteigerungen liberalisiert werden.

Ziel der Regierung ist es, den Mietmarkt anzukurbeln. Laut Angaben der Regierung leben in Spanien nur 17 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Drei Millionen Wohnungen stehen leer, heißt es weiter.

Mietsteigerung
Die Reform sieht unter anderem vor, dass die jährliche Mietsteigerung in Zukunft frei verhandelbar ist. Bisher darf die Miete nur an die Inflationsrate angepasst werden.

Laufzeit
Die Laufzeit von Mietverträgen wird verkürzt: Bislang läuft das Mietverhältnis grundsätzlich über fünf Jahre und verlängert sich dann um weitere drei Jahre. Die Reform sieht eine Reduzierung auf drei Jahre, verlängerbar um ein Jahr vor.

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Eigenbedarf
Vermieter können Eigenbedarf bisher nur anmelden, wenn dies im Mietvertrag so vorgesehen ist. In Zukunft sollen Vermieter den Vertrag jederzeit mit zwei Monaten Frist kündigen können, sofern sie oder ein Angehöriger selbst in die Wohnung einziehen wollen.

Räumung
Das Prozedere bis zur Räumung einer Wohnung, wenn Mietzahlungen ausstehen, soll vereinfacht werden.

Steuererleichterungen
Der Gesetzesentwurf, der auf der Internetseite der Regierung abrufbar ist (http://www.lamoncloa.gob.es/home.htm), sieht außerdem Steuererleichterungen für Vermieter vor.

Mietvertrag kündigen
In einem Punkt wird auch der Mieter besser gestellt: In Zukunft soll es ihm möglich sein, den Mietvertrag jederzeit mit einem Monat Vorlaufzeit zu kündigen.

Details der Reform bleiben bislang unklar. Inwiefern bestehende Mietverträge betroffen sind, geht aus dem Dokument ebenfalls nicht eindeutig hervor.