Ryanair-Jet am Flughafen von Mallorca. | Ultima Hora

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Ein neuer "Verifizierungsprozess" auf der Website der Fluglinie Ryanair sorgt bei Datenschützern derzeit für Aufregung. Wie die österreichische NGO Noyb berichtet, muss man künftig für eine Flugbuchung nicht nur ein Konto anlegen, sondern einen Prozess durchlaufen, der "mit einem invasiven Gesichtsscan verbunden ist".

Bisher war das nur nötig, wenn man über Drittanbieter, also Onlinereisebüros, Flüge von Ryanair gebucht hat. Jetzt führt die irische Fluglinie diesen Prozess auch auf der eigenen Website und der eigenen App ein. Diese Vorgehensweise verletze das Recht auf Datenschutz, so die NGO. Mit einer Beschwerde will man deshalb dagegen vorgehen.

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Wer einen Flug auf der Website oder in der App von Ryanair buchen möchte, muss mittlerweile ein dauerhaftes Konto erstellen. Laut der NGO bedeutet das häufig, dass Daten kombiniert und gespeichert werden. Nötig ist solch ein Konto nicht, um Flugbuchungen durchführen zu können. Das zeigen Airlines wie Lufthansa, EasyJet oder Air France.

Diese "Zwangskonten", wie sie Noyb nennt, würden deshalb gegen das DSGVO-Prinzip der Datenminimierung verstoßen. Persönliche Daten würden nämlich nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies "erforderlich ist". Ryanair erfülle diese Anforderung nicht. Ryanair verbindet Mallorca mit Flughäfen wie Wien, Köln/Bonn, Memmingen, Düsseldorf-Weeze oder Frankfurt-Hahn.