Die Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses auf Mallorca ist gerichtlich dazu verurteilt worden, eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zu zahlen, nachdem ein junger Mann im Jahr 2016 von einer ungesicherten Treppe gestürzt war und seitdem pflegebedürftig ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass der hohe Alkoholpegel des Opfers ursächlich für den Sturz war. Sicher sei jedoch, dass die Treppe weder ein Geländer noch eine ausreichende Beleuchtung aufwies.
Die besagte Treppe war von privaten Hausbesitzern ohne Genehmigung an einer Immobilie angebracht worden. Später nahm die Gemeinschaft eigenmächtig Bauarbeiten vor, entfernte dabei ein Teilstück des Geländers und fügte eine zusätzliche Rampe hinzu – ebenfalls ohne offizielle Genehmigung.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass der schlechte bauliche Zustand der Treppe eine vorhersehbare Gefahrenquelle darstellte. Besonders schwerwiegend sei der Umstand, dass keine adäquate Beleuchtung vorhanden war. Ein Zeuge aus der Nachbarschaft gab an, dass lediglich eine weit entfernte Straßenlaterne für Licht sorgte. Er war es auch, der den verunglückten Jugendlichen nach dem Sturz am Unfallort auffand.
Zwar wurde im Rahmen eines Gutachtens festgestellt, dass der junge Mann Alkohol im Blut hatte, doch besteht die Möglichkeit, dass sein Blutalkoholwert durch die Notfallmedikation erhöht wurde. Eine eindeutige Klärung, ob der Sturz auf den Alkoholpegel oder die mangelhafte Treppenkonstruktion zurückzuführen war, war daher nicht möglich. Die Versicherung der Eigentümergemeinschaft erkannte eine Mitschuld an dem Vorfall bereits an.
Das Gericht sprach der Familie des Opfers die geforderte Entschädigung zu. Die Summe berücksichtigt die hohen Pflegekosten, die seit dem Unglück entstanden sind, darunter der behindertengerechte Umbau der Wohnung sowie die Beschäftigung von Pflegekräften. Auch immaterielle Schäden, die sowohl das Opfer als auch seine Angehörigen betreffen, flossen in die Entscheidung ein.
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