Die Stadtväter von Mallorcas Inselhauptstadt Palma planen weitreichende Änderungen für Besitzer von Elektrorollern. Nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" müssen Fahrer von E-Scootern künftig einen Helm tragen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Nouvelle der entsprechenden Verordnung hat das Stadtparlament noch nicht passiert, die Einspruchsfrist ist jedoch abgelaufen. Der geplante Beschluss sieht vor, dass Fahrer von E-Rollern eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 120.000 Euro abschließen müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder zwischen 750 und 1.500 Euro.
Die Regelung, so das Lokalblatt, orientiere sich an einer landesweiten Verordnung, die voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten werde. Gänzlich neu wird die Versicherungspflicht auf Mallorca nicht sein. Die Stadt Inca besteht schon seit geraumer Zeit auf eine Haftpflichtversicherung für Fahrer von E-Rollern.
Neben der Helmpflicht müssen sich Halter von Elektrorollern auf weitere Änderungen gefasst machen. So soll die bislang bestehende Ausnahmeregelung, wonach das Fahren auf Gehwegen zwischen 8 und 10 Uhr morgens erlaubt ist, ersatzlos gestrichen werden. Als Ordnungswidrigkeit soll zudem das Fahren mit Kopfhörern gewertet werden, hier sollen die Bußgelder zwischen 300 und 750 Euro liegen.
Die überarbeitete städtische Verordnung umfasse noch weitere Aspekte des öffentlichen Zusammenlebens, so "Ultima Hora". In den Bußgeldkatalog sollen unter anderem der ambulante Straßenverkauf, nächtliche Alkoholexzesse im öffentlichen Raum und anstößiges Verhalten (beispielsweise oberkörperfrei in Innenstädten) aufgenommen werden. Auch das Springen von Balkonen, das sogenannte Balconing, will die Stadt erstmals beim Namen nennen.
Der Entwurf der Nouvelle werde nach Angaben der Stadt nun abschließend geprüft, bevor er in den nächsten Monaten in Kraft treten könne.
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