Parkverbot für Wohnmobile: Laut spanischer Verkehrsbehörde sind diese neuen Schilder in verschiedenen Inselgemeinden gesetzwidrig. | Fernando Fernández

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In verschiedenen Orten auf Mallorca wie dem Hafen von Valldemossa, in Alcúdia und Santa Margalida wurden neue Verkehrsschilder aufgestellt, die das Parken von Wohnmobilen verbieten. Diese Schilder, rund, mit blauem Innenfeld und rotem Rand, zeigen eine rote diagonale Linie über dem Bild eines Caravans und signalisieren damit das Parkverbot. Der Knackpunkt: Diese Schilder sind nicht im offiziell festgelegten Katalog für Verkehrsschilder des spanischen Ministeriums für Verkehr, Mobilität und Stadtentwicklung enthalten.

Und hier beginnt das Verwirrspiel. Die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) stellte nämlich umgehend klar: Wohnmobile dürften „unter den gleichen Bedingungen und mit den gleichen Einschränkungen wie andere Fahrzeuge halten und parken“. So sei es in der Anweisung 08/V-74 festgelegt. Mit anderen Worten: Diese Schilder zumindest gesetzlich fragwürdig, wenn nicht sogar illegal. Laut DGT stehen sie jedenfalls im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen, unabhängig von den kommunalen Verordnungen, die sie aufgestellt haben. Laut nationalem Recht dürften Wohnmobile, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten, an denselben Orten parken wie andere Verkehrsmittel. Doch auch das machte die DGT in ihrer Mitteilung deutlich: Parken ist auf den Stellflächen erlaubt, aber campen verboten.

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In Spanien werden die Regelungen für Halte- und Parkverbote in städtischen Gebieten durch die jeweiligen kommunalen Verordnungen geregelt. Dabei gilt eine klare Vorgabe: Diese Verordnungen dürfen nicht im Widerspruch zum übergeordneten Recht stehen. Festgelegt ist dies in Artikel 93 der allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es: „In keinem Fall dürfen die kommunalen Vorschriften den Vorschriften dieser Verordnung widersprechen, sie verändern, entstellen oder zu Verwirrung führen.“ Dieser Punkt ist für die Verkehrsbehörde entscheidend, um die Parkverbote für Wohnmobile infrage zu stellen. Ein Schild, das ausschließlich für Caravans gelte, aber nicht für andere Fahrzeuge ähnlicher Größe, stelle eine Diskriminierung dar.

Die DGT betont, dass die Nutzung von Wohnmobilen seit der Corona-Pandemie hat die DGT einen starken Anstieg von Wohnmobilen als Reisevehikel wie auch als Miniwohnung auf Rädern verzeichnet. Entsprechend haben auch die Forderungen und parlamentarischen Initiativen von Verbänden, die sich mit dem Thema Wohnmobilreisen beschäftigen, zugenommen. „Eine der häufigsten Beschwerden, die unsere Direktion zu hören bekommt, betrifft das Parkverbot für Wohnmobile, das einige Gemeinden in ihren Verordnungen verankert haben“, so die Behörde.

Und während die kommunalen Parkverbotsschilder derzeit für Unsicherheit und Debatten sorgen, steht eines außer Frage: Es besteht ein dringender Bedarf an klaren, einheitlichen Regelungen, die den Interessen von Wohnmobil-Nutzern gerecht werden, ohne dabei die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen.