Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca fordert vier Jahre Haft für einen Deutschen. Der Mann wird des Betrugs und der Kennzeichenmanipulation am Airport beschuldigt.
Kennzeichen manipuliert und Airport-Parkhaus betrogen
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8 Kommentare
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Wenn ein syrischer Flüchtling das Gleiche gemacht hätte, hätten Berger & Co sofort die Todesstrafe wieder eingeführt.
Wenn dieser kleinkriminelle Vogel drei Gramm Gehirn in der Birne hätte, wäre er zur Verhandlung erschienen, hätte die Tat zugegeben, sich entschuldigt und versprochen den Schaden gut zu machen. Fall erledigt.Wäre schön, wenn MM an dem Fall 'dranbleiben könnte bis ein letztinstanzliches Urteil vorliegt. Erst dann lohnte es sich über ein ggf. überzogenes Strafmaß zu fabulieren.Ich kann nur hoffen, dass die spanische Justiz in Übereinstimmung mit europäischem Recht hier alle Register zieht!
@JayDee - auch nicht besser als Berger. @4 Jahre sind absoluter Schwachsinn - und so. Es ging darum, ob Spanien ein Rechtsstaat ist oder nicht und ob man aus dem Strafmaß diesbezügliche Schlüsse ziehen kann. Andere Länder andere Sitten.
Nix für ungut, 4 Jahre sind absoluter Schwachsinn, und bei der Strafe würde auch kaum ausgeliefert werden. Denn Deutschland liefert nur aus, wenn ie Strafe der einer in D entspricht.Dazu mal aus dem § 265a StGB zitiert:"Der normierte Tatbestand des Erschleichens von Leistungen lautet seit seiner letzten Veränderung am 24. Dezember 1997 wie folgt:(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.(2) Der Versuch ist strafbar.(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend." Der Berger sieht das schon ganz richtig.
Hallo Berger, vom Patt ab.?? Auf der Insel meine viele,machen zu können was Sie wollen Aber solche Leute müssen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden,egal welcher Nationalität Punkt.....
Das ist mal wieder typisch, sobald Deutsche betroffen sind, bzw die Täter sind, sollen die Strafen natürlich milde sein. Hätte dasselbe ein Mallorquiner gemacht, wäre das Geschrei gross gewesen. Das für einige Leute, das Rechtsempfinden immer auch mit der Nationalität gebunden ist: Deutsche Straftäter=milde Strafe. Der Typ soll so bestraft werden, wie es gefordert wurde. Es muss weh tun, sonst lernt der Typ das nicht und macht weiter. Da er nicht vor Gericht erscheint, sagt alles aus, das er sich im Recht fühlt.
Boa Berger. Was reden Sie denn wenn der Tag lang ist? Denken Sie mal an Kaugummi auf den Gehweg spucken in Singapor - oder einfach nur Kaugummi kauen ohne Rezept!. Nur weil für Ihr Gefühl (sic!) der Mann mit 5 Sozialstunden davonkommen sollte, ist Spanien noch kein Unrechtsstaat! Aber insofern korrespondiert Ihre Auffassung mit den hier vorherrschenden Auffassungen zur (Ein)Reisefreiheit von Hinz und Kunz.
In einem Rechtsstaat muß die Strafe im Verhältnis zur Tat stehen. Die angestrebte Strafe steht hier aber nicht im Verhältnis zur Tat, sie ist zu hoch. Deshalb stellt sich die Forderung der Staatsanwaltschaft als rechtsstaatswidrig dar. Man fängt an die Leute zu verstehen, die sich einer solchen Justiz nicht aussetzen und sich stattdessen in einem anderen Land niederlassen. Europäische Haftbefehle Spaniens werden von diesen des öfteren abgelehnt. Die mutmaßlichen Totschläger, die in der jüngeren Vergangenheit einige Menschen unter Drogen- und Alkoholeinfluß totfuhren laufen aber immer noch, wenn auch unter Auflagen, frei herum?