Es ist wieder so weit: die spanische
Einkommensteuer-Erklärung wird fällig. Bis zum 30. Juni müssen alle
in Spanien Steuerpflichtigen ihre Einkünfte aus dem Jahr 2009
deklarieren („Declaración del Impuesto sobre la Renta de las
Personas Físicas, IRPF). Um den Papierkram zu bewältigen, gibt es
verschiedene Möglichkeiten.
Am einfachsten ist es, den Vordruck vom Finanzamt unverändert zu
bestätigen. Das setzt allerdings voraus, dass sich an den
Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr
nichts geändert hat. Den sogenannten „Borrador” kann man
telefonisch unter der Nummer 901-121 224 anfordern – bis spätestens
23. Juni.
Relativ wenig Aufwand bedeutet auch die zweite Variante: Man
lässt die Einkommensteuer-Erklärung einfach von einem Spezialisten
erledigen. Steuerberater bieten diese Dienstleistung schon für
geringe Summen an.
Die dritte Möglichkeit ist, das Angebot der Balearen-Regierung
in Anspruch zu nehmen (Renda Àgil). Im eigens dafür eingerichteten
Beratungszentrum stehen Mitarbeiter des Finanzamts sowie der
wichtigsten Banken und Sparkassen für Fragen bereit und helfen beim
Ausfüllen der Steuererklärung. Wichtig: Man sollte vorher bei der
Terminvereinbarung klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Einkommensteuer-pflichtig ist in Spanien in der Regel, wer hier
mehr als die Hälfte des Jahres verbringt oder den Mittelpunkt
seiner wirtschaftlichen Aktivitäten hierzulande hat. Auch Rentner
müssen ihre Einkünfte in Spanien versteuern.
Keine Einkommensteuer-Erklärung muss abgeben, wer von einem
einzigen Arbeitgeber nicht mehr als 22.000 Euro eingenommen hat. In
Spanien lassen sich unter anderem Investitionen in Wohneigentum und
Altersvorsorge von der Steuer absetzen.
INFO
Das kostenlose Beratungsangebot der Balearen-Regierung hat
bereits Tradition. Diesmal ist das Infozentrum nicht im Parc Sa
Riera, sondern im Ex-Freizeitkomplex „Riskal” eingerichtet (in Es
Secar de la Real an der Straße Palma-Establiments). Telefonische
Terminvereinbarung: 901-223 344. Internet: www.atib.es. Weitere Infos
zur Einkommensteuer-Erklärung unter www.aeat.es.
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