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Die Aussage des Zollbeamten in Palma ist eindeutig: „Ihr Auto ummelden müssen nur Residenten”, sagt der Inspektor der Behörde, der seinen Namen nicht verraten möchte. Wer dagegen weniger als die Hälfte des Jahres auf Mallorca verbringt, müsse sich auch nicht um spanische Kennzeichen bemühen.

Grundlage dieser Regelung ist das Gesetz 38 aus dem Jahr 1992 (Ley de impuestos especiales). Dort heißt es unter anderem: „Umgemeldet werden müssen Fahrzeuge, die von Personen benutzt werden, die in Spanien Residenten sind.”

Resident und damit in Spanien steuerpflichtig ist, wer mehr als 183 Tage im Jahr hier verbringt. Alle anderen gelten als Nichtresidenten und dürfen mit ausländischem Kennzeichen fahren. Ausgenommmen von der Regelung ist allerdings, wer hierzulande ein Geschäft betreibt („titulares de establecimientos”), dabei aber nicht Resident ist – auch diese Personen müssen ihr Auto laut Gesetz ummelden.

Für Urlauber gilt also freie Fahrt. Selbst wer auf Mallorca eine Immobilie besitzt oder mietet, darf mit dem heimischen Kennzeichen fahren. Und zwar dauerhaft: Laut Zoll spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug von Zeit zu Zeit außer Landes geschafft wird oder das ganze Jahr über auf der Insel steht.

Die Regelung, die auf den ersten Blick also ganz eindeutig scheint, hat aber ihre Tücken. Denn immerhin sind per Gesetz nicht all die Autos von der Ummeldung ausgenommen, die Nicht-Residenten gehören, sondern diejenigen, die von Nicht-Residenten gefahren werden. Ein wesentlicher Unterschied.

Denn wenn die Polizei einen Mallorca-Residenten am Steuer eines Autos erwischt, das ausländische Kennzeichen hat, dann wird sie ihn zur Kasse bitten – auch wenn ihm der Wagen gar nicht gehört. „Nur Nicht-Residenten dürfen mit ausländischem Nummernschild fahren”, sagt der Zoll-Inspektor. „Von Residenten ohne spanisches Kennzeichen kassieren wir.” Dass der erwischte Steuersünder das Auto gar nicht ummelden kann, wenn es nicht auf seinen Namen zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle. „Das ist nicht unser Problem”, heißt es beim Zoll.

Dies hat in verschiedenen Fällen Auswirkungen: Leasingfahrzeuge etwa müssen umgemeldet werden, wenn sie von Residenten gefahren werden. Ebenso kann niemand mehr vom günstigen Versicherungstarif beispielsweise des Onkels profitieren, indem er das Auto auf dessen Namen zulässt.

Für Residenten ist also eines klar: An der Ummeldung führt kein Weg vorbei. Auf Nicht-Residenten, die sich nicht von ihrem Kennzeichen trennen wollen, wartet ein entscheidendes Problem: Wie lässt sich beweisen, dass man kein Resident ist? Bei der Zollbehörde heißt es dazu: „Sie müssen belegen, dass sie in ihrem Heimatland Steuern zahlen.” Wie dieser Nachweis geführt wird, bleibt offen. Im Zweifelsfall dürfte es auf die Überzeugungskraft gegenüber den Polizisten ankommen.