Die Aussage des Zollbeamten in Palma ist eindeutig: „Ihr Auto
ummelden müssen nur Residenten”, sagt der Inspektor der Behörde,
der seinen Namen nicht verraten möchte. Wer dagegen weniger als die
Hälfte des Jahres auf Mallorca verbringt, müsse sich auch nicht um
spanische Kennzeichen bemühen.
Grundlage dieser Regelung ist das Gesetz 38 aus dem Jahr 1992
(Ley de impuestos especiales). Dort heißt es unter anderem:
„Umgemeldet werden müssen Fahrzeuge, die von Personen benutzt
werden, die in Spanien Residenten sind.”
Resident und damit in Spanien steuerpflichtig ist, wer mehr als
183 Tage im Jahr hier verbringt. Alle anderen gelten als
Nichtresidenten und dürfen mit ausländischem Kennzeichen fahren.
Ausgenommmen von der Regelung ist allerdings, wer hierzulande ein
Geschäft betreibt („titulares de establecimientos”), dabei aber
nicht Resident ist – auch diese Personen müssen ihr Auto laut
Gesetz ummelden.
Für Urlauber gilt also freie Fahrt. Selbst wer auf Mallorca eine
Immobilie besitzt oder mietet, darf mit dem heimischen Kennzeichen
fahren. Und zwar dauerhaft: Laut Zoll spielt es keine Rolle, ob das
Fahrzeug von Zeit zu Zeit außer Landes geschafft wird oder das
ganze Jahr über auf der Insel steht.
Die Regelung, die auf den ersten Blick also ganz eindeutig
scheint, hat aber ihre Tücken. Denn immerhin sind per Gesetz nicht
all die Autos von der Ummeldung ausgenommen, die Nicht-Residenten
gehören, sondern diejenigen, die von Nicht-Residenten gefahren
werden. Ein wesentlicher Unterschied.
Denn wenn die Polizei einen Mallorca-Residenten am Steuer eines
Autos erwischt, das ausländische Kennzeichen hat, dann wird sie ihn
zur Kasse bitten – auch wenn ihm der Wagen gar nicht gehört. „Nur
Nicht-Residenten dürfen mit ausländischem Nummernschild fahren”,
sagt der Zoll-Inspektor. „Von Residenten ohne spanisches
Kennzeichen kassieren wir.” Dass der erwischte Steuersünder das
Auto gar nicht ummelden kann, wenn es nicht auf seinen Namen
zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle. „Das ist nicht unser
Problem”, heißt es beim Zoll.
Dies hat in verschiedenen Fällen Auswirkungen: Leasingfahrzeuge
etwa müssen umgemeldet werden, wenn sie von Residenten gefahren
werden. Ebenso kann niemand mehr vom günstigen Versicherungstarif
beispielsweise des Onkels profitieren, indem er das Auto auf dessen
Namen zulässt.
Für Residenten ist also eines klar: An der Ummeldung führt kein
Weg vorbei. Auf Nicht-Residenten, die sich nicht von ihrem
Kennzeichen trennen wollen, wartet ein entscheidendes Problem: Wie
lässt sich beweisen, dass man kein Resident ist? Bei der
Zollbehörde heißt es dazu: „Sie müssen belegen, dass sie in ihrem
Heimatland Steuern zahlen.” Wie dieser Nachweis geführt wird,
bleibt offen. Im Zweifelsfall dürfte es auf die Überzeugungskraft
gegenüber den Polizisten ankommen.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.