Viele deutsche Mallorca-Bewohner sind auch Jahre nach ihrer
Übersiedelung noch mit deutschem Auto-Kennzeichen unterwegs. Ob das
nun der Bequemlichkeit geschuldet ist, dem Wunsch, jederzeit
zurückkehren zu können, oder einem Gefühl der Nostalgie – in jedem
Fall droht spätestens nach zwei Jahren ein Problem. Dann nämlich,
wenn die Hauptuntersuchung ansteht – denn die ist legal nur in
Deutschland zu machen.
Ungemach droht allerdings nicht in erster Linie aus der Heimat.
Denn läuft die Prüfplakette während eines Auslandsaufenthaltes ab,
muss der Autobesitzer nicht extra zurück in die Heimat fahren, um
sein Fahrzeug überprüfen zu lassen. Eine zeitliche Begrenzung
dieser Regel gibt es nicht. Bei Rückkehr ist er allerdings
verpflichtet, „unverzüglich” die Hauptuntersuchung nachzuholen.
„Wenn jemand bei Salzburg über die Grenze kommt und erst kurz vor
Holland zur Kontrolle fährt, dann kann das schon zu spät sein”,
sagt Hans-Werner Wormer vom TÜV Süd.
Probleme wegen einer abgelaufenen Prüfplakette drohen vor allem
von anderer Seite: Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug
erlischt zwar nicht automatisch, dennoch kann es hier
Schwierigkeiten geben. Ist ein Defekt an einem Unfall schuld, der
bei einer Hauptuntersuchung aufgefallen wäre, so kann die
Versicherung bis zu 5000 Euro Regress fordern.
„Besonders dann, wenn jemand viele Jahre im Ausland lebt und die
Hauptuntersuchung schon entsprechend lange überfällig ist, kann es
Probleme mit der Versicherung geben”, sagt Michael Nissen,
Auslandsrechtsexperte beim ADAC in München. In solchen Fällen könne
es hilfreich sein, wenn man das Fahrzeug regelmäßig von den
spanischen Fachleuten prüfen lasse (ITV / Inspección Técnica de
Vehículos). Die ITV ersetzt zwar in keinem Fall die deutsche
Hauptuntersuchung, mit ihrer Hilfe aber könne im Zweifelsfall
gegenüber der Versicherung untermauert werden, dass das Fahrzeug in
technisch einwandfreiem Zustand war.
Die spanischen Behörden wiederum haben laut Nissen keine
Handhabe gegen Autofahrer, deren deutsche Prüfplakette abgelaufen
ist. Das allein ist nicht strafbar. Nur in solchen Fällen, in denen
das Fahrzeug offensichtliche technische Mängel aufweist, kann die
Polizei einschreiten. Auch die ITV ist für Autos mit deutschem
Kennzeichen nicht verpflichtend. Weniger noch: Den farbigen
Aufkleber für die Frontscheibe gibt's nur für Inhaber eines
Fahrzeugs mit spanischer Zulassung. Wer sein Auto mit deutschem
Kennzeichen bei der ITV vorführt (Informationen siehe Kasten
rechts), bekommt lediglich eine Bescheinigung über die Kontrolle
ausgehändigt.
Trotzdem achtet die spanische Polizei mittlerweile sehr genau
auf die Prüfplaketten an deutschen Autos. Insider berichten gar von
systematischen Kontrollen. Ist die Hauptuntersuchung nämlich seit
mehr als einem halben Jahr fällig, werten die Beamten das als
Hinweis darauf, dass der Autobesitzer bereits mindestens so lange
im Land ist und er sein Fahrzeug somit eigentlich ummelden müsste.
In solchen Fällen kann die Polizei das Auto stilllegen und ein
Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.
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