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Viele deutsche Mallorca-Bewohner sind auch Jahre nach ihrer Übersiedelung noch mit deutschem Auto-Kennzeichen unterwegs. Ob das nun der Bequemlichkeit geschuldet ist, dem Wunsch, jederzeit zurückkehren zu können, oder einem Gefühl der Nostalgie – in jedem Fall droht spätestens nach zwei Jahren ein Problem. Dann nämlich, wenn die Hauptuntersuchung ansteht – denn die ist legal nur in Deutschland zu machen.

Ungemach droht allerdings nicht in erster Linie aus der Heimat. Denn läuft die Prüfplakette während eines Auslandsaufenthaltes ab, muss der Autobesitzer nicht extra zurück in die Heimat fahren, um sein Fahrzeug überprüfen zu lassen. Eine zeitliche Begrenzung dieser Regel gibt es nicht. Bei Rückkehr ist er allerdings verpflichtet, „unverzüglich” die Hauptuntersuchung nachzuholen. „Wenn jemand bei Salzburg über die Grenze kommt und erst kurz vor Holland zur Kontrolle fährt, dann kann das schon zu spät sein”, sagt Hans-Werner Wormer vom TÜV Süd.

Probleme wegen einer abgelaufenen Prüfplakette drohen vor allem von anderer Seite: Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlischt zwar nicht automatisch, dennoch kann es hier Schwierigkeiten geben. Ist ein Defekt an einem Unfall schuld, der bei einer Hauptuntersuchung aufgefallen wäre, so kann die Versicherung bis zu 5000 Euro Regress fordern.

„Besonders dann, wenn jemand viele Jahre im Ausland lebt und die Hauptuntersuchung schon entsprechend lange überfällig ist, kann es Probleme mit der Versicherung geben”, sagt Michael Nissen, Auslandsrechtsexperte beim ADAC in München. In solchen Fällen könne es hilfreich sein, wenn man das Fahrzeug regelmäßig von den spanischen Fachleuten prüfen lasse (ITV / Inspección Técnica de Vehículos). Die ITV ersetzt zwar in keinem Fall die deutsche Hauptuntersuchung, mit ihrer Hilfe aber könne im Zweifelsfall gegenüber der Versicherung untermauert werden, dass das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand war.

Die spanischen Behörden wiederum haben laut Nissen keine Handhabe gegen Autofahrer, deren deutsche Prüfplakette abgelaufen ist. Das allein ist nicht strafbar. Nur in solchen Fällen, in denen das Fahrzeug offensichtliche technische Mängel aufweist, kann die Polizei einschreiten. Auch die ITV ist für Autos mit deutschem Kennzeichen nicht verpflichtend. Weniger noch: Den farbigen Aufkleber für die Frontscheibe gibt's nur für Inhaber eines Fahrzeugs mit spanischer Zulassung. Wer sein Auto mit deutschem Kennzeichen bei der ITV vorführt (Informationen siehe Kasten rechts), bekommt lediglich eine Bescheinigung über die Kontrolle ausgehändigt.

Trotzdem achtet die spanische Polizei mittlerweile sehr genau auf die Prüfplaketten an deutschen Autos. Insider berichten gar von systematischen Kontrollen. Ist die Hauptuntersuchung nämlich seit mehr als einem halben Jahr fällig, werten die Beamten das als Hinweis darauf, dass der Autobesitzer bereits mindestens so lange im Land ist und er sein Fahrzeug somit eigentlich ummelden müsste. In solchen Fällen kann die Polizei das Auto stilllegen und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.