Das Gesetz, das seit Anfang August bereits als Dekret Kraft ist, zielt auch darauf ab, Wohnraum preislich zu begrenzen. Rund 2400 der neuen Wohnungen befinden bereits im Verwaltungsprozess, da die Balearen-Regierung bereits Vereinbarungen mit mehreren Rathäusern über die Abtretung von Gemeindeflächen geschlossen hat.
All diese Möglichkeiten wurden in der Schwebe gelassen, nachdem die Zentralregierung gedroht hatte, das Gesetz anzufechten. Man hielt es für verfassungswidrig, dass die Balearen-Regierung die Maßnahmen in Form eines Notstandsgesetzes, also eines Dekrets, genehmigt hatte. Nach Ansicht der nationalen Exekutive können Maßnahmen wie die Übertragung von öffentlichen Grundstücken nicht per Dekret beschlossen werden, sondern müssen zunächst in die kommunale Stadtplanung der einzelnen Gemeinderäte aufgenommen werden.
Um dieses entscheidende Problem während des Verhandlungsprozesses zu lösen, rechtfertigte die Balearen-Regierung die Notwendigkeit dieser Maßnahme durch eine viel flexiblere Gesetzgebung, die das Wohnungsbaugesetz als Notstandsgesetz erlaubt. In Bezug auf eine weitere Unstimmigkeit hat sich die Regierung um Prohens verpflichtet, eine technische Änderung in das geltende Städtebaugesetz der Balearen aufzunehmen. Damit soll die Möglichkeit rechtfertigt werden, dass die Gemeindeverwaltungen die Nutzung von Grundstücken, die für Einrichtungen bestimmt sind, ändern können, um Wohnungen zu errichten.
Die 4000 geplanten, bezahlbaren Wohnungen entstehen auch angesichts des zunehmenden Drucks im Wohnmarkt auf Mallorca und den Balearen. Ein Symptom hierfür ist die Zelt-Siedlung an der Stadtautobahn von Palma. Nur wenige trauen sich, in dieses versteckte Lager vorzudringen. Ein Journalistenteam der MM-Verlagsgruppe war dort. Wie es im Inneren aussieht, erfahren Sie hier.
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