Weiterhin auf freiem Fuß: Landgericht bestätigt Freilassung von Hammermörder

Getroffen von Miquel T.s Schlägen starb dessen Bruder später im Krankenhaus. Im Interesse des Angeklagten argumentierten dessen Anwälte, dass der Mann "der Justiz zur Verfügung steht"

Miquel T. wird von der Guardia Civil zum Untersuchungsgericht von Inca begleitet. | Guillermo Esteban

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Das Landgericht von Palma de Mallorca hat die vorläufige Freilassung des Mannes, der seinen Bruder in Sa Pobla mit einem Hammer erschlagen hatte, bestätigt – und zwar ohne Kaution. Damit hat das Landgericht den Einspruch der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, die sich gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters gewendet hatte. Dieser hatte vorher dem Antrag der Verteidigung des Angeklagten stattgegeben, den Mann freizulassen.

Die Tat geht auf den 9. Februar zurück, als Miquel T. im Streit mit seinem Bruder diesen mit einem Hammer erschlug. Der Bruder erlag später im Krankenhaus seinen Verletzung. Dem Streit voraus gegangen war der Vorwurf T.s an seinen Bruder, der Mutter der beiden Geld gestohlen sowie drogenabhängige Freunde im Haus aufgenommen zu haben. Daraufhin hatte der Bruder einen Schnellkochtopf nach T. geworfen, worauf dieser zum Hammer griff.

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T. schon seit Ende Februar wieder in Freiheit

In der Folge der Tat rief T. selbst bei der Lokalpolizei von Sa Pobla an. Er wurde festgenommen und verbrachte fünfzehn Tage im Gefängnis von Palma. Auf Berufung seiner Rechtsvertreter verließ T. gegen Kaution die Haftanstalt anschließend wieder. Der zuständige Untersuchungsrichter ging davon aus, dass keine Fluchtgefahr bestand und der Mann Wurzeln auf der Insel hatte, weshalb er diesem nur den Reisepass entzog, ihm die Ausreise von Mallorca untersagte und ihn verpflichtete, jede Woche vor Gericht zu erscheinen.

Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft wiederum Berufung ein, die sich dagegen wehrte, dass T. das Gefängnis vor der Verhandlung verließ, die noch nicht angesetzt wurde. Nun hat das Landgericht eine Verfügung erlassen, die die vorläufige Freilassung des Angeklagten bestätigt. Dessen Verteidigung erinnerte in ihren Schriftsätzen daran, dass "die Realität zeigt, dass Herr T. der Justiz zur Verfügung steht". Die Anwälte kritisierten auch die Haltung der Staatsanwaltschaft, die nach dem Verständnis der Advokaten versucht, "die Schwere einer möglichen Verurteilung automatisch mit einer Fluchtgefahr zu verknüpfen".