So posierte der Barbesitzer im Jahr 2015 für die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora". | ALEJANDRO SEPULVEDA SOLER

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In Palma de Mallorca hat ein Barbesitzer rund zehn Jahre lang die Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten nicht an die entsprechende Behörde abgeführt, sondern sie selbst einbehalten. Dadurch sammelte sich eine Summe von fast 400.000 Euro an. Davor hatte der Mann bereits ein umfangreiches Vorstrafenregister angesammelt. Nun wurden der Gastronom und seine Mutter, die mit ihm die Unternehmen leitete, denen die Bar gehörte, zu Gefängnisstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren verurteilt.

Der Verurteilte hatte die Bar "La Tapa Andaluz" in der Straße Aragón in Palma seit 2001 betrieben. Neben dem Einbehalt der Sozialversicherungsbeiträge zeigten er und seine Mutter den Behörden auch nicht an, dass sich die Eigentumsverhältnisse der Bar mehrmals geändert hatten. Deswegen wurde die Frau 2020 verhaftet. Der Sohn befand sich diesem Zeitpunkt bereits im Gefängnis.

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Vor Gericht ein alter Bekannter

Der Barbesitzer war erstmals 2015 von Angestellten wegen nicht geleisteter Zahlungen an die Sozialversicherung angezeigt worden. In diesem Zusammenhang wurden auch die gesundheitlichen Bedingungen in dem Betrieb untersucht. Später, im Jahr 2017, wurde der Mann wegen Drogenhandels verurteilt. Er akzeptierte eine fünfjährige Haftstrafe. Nach dem Ende seiner Haft wurde er erneut wegen Drogenhandels verhaftet und wartet noch auf den entsprechenden Prozess.

Im aktuellen Fall wegen der einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge hob die Staatsanwaltschaft hervor, dass dass die Arbeitnehmer nicht wussten, was in dem Unternehmen geschah, und dass sie nicht wussten, dass ihre Beiträge nicht gezahlt wurden, obwohl die entsprechenden Einbehalte auf ihren Lohnabrechnungen standen.

Neben den Gefängnisstrafen müssen der Sohn und seine Mutter 707.000 Euro zahlen, die aus der Rückzahlung der nicht abgeführten Gelder sowie Strafen wegen der begangenen Verstöße bestehen.