23. Juni – Die Verwirrung um die neue
Rechtslage beim Thema Autoummeldung scheint sich aufzulösen: Ein
dem Mallorca Magazin vorliegendes Dokument belegt, dass der
Zoll in Palma sein Vorgehen geändert hat.
Offenbar müssen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von
Steuerinländern genutzt werden, nicht mehr wie bisher zwangsläufig
in Spanien zugelassen werden. Es scheint auszureichen, die fällige
Zulassungssteuer zu entrichten.
Dass diese Neuregelung, die Ende 2010 von der Zentralregierung
in Madrid eingeführt worden war (siehe Erklärung am Ende des
Textes), nun auch umgesetzt wird, hat Alexander Bilina am eigenen
Leib erfahren. Der Deutsche, der auf Mallorca als Steuerinländer
gilt, war am Freitag am Flughafen von Palma von einem Polizisten
kontrolliert worden. Bilina fuhr ein Auto mit deutschem
Kennzeichen.
Nach der bisherigen Rechtslage hätte der Polizist das Auto
sofort stilllegen und Bilina zur Ummeldung des Fahrzeugs zwingen
können. Das ist in den vergangenen Jahren genau so immer wieder
geschehen. Es kam auf Mallorca regelmäßig zu systematischen
Kontrollen von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen.
Im Fall von Alexander Bilina aber ging der Polizist anders vor:
Der Deutsche bekam einen Termin beim Zoll in Palma am
darauffolgenden Montag. Anschließend durfte Bilina mit dem Auto
weiterfahren.
Beim besagten Termin prüfte dann der Zollbeamte den Fall und
entschied folgendermaßen: Bilina muss das Auto ummelden oder aber
zumindest die Zulassungssteuer bezahlen.
Dafür räumte man ihm eine Frist bis zum 5. Juli ein. Mit anderen
Worten: Bilina kann die Ummeldung des Autos, das seiner Freundin
gehört, durch die Zahlung der Zulassungssteuer umgehen.
„Der Zoll wendet also exakt die Regelung an, die seit
Jahresbeginn gültig ist”, sagt Mario Arnaldo, Vorsitzender des
Automobilverbandes „Automovilistas Europeos Asociados” (AEA). Dass
die Verkehrsbehörde bisher einen anderen Standpunkt vertritt (siehe
Erklärung am Ende des Textes), spiele keine Rolle. „Entscheidend
ist der Zoll”, sagt Arnaldo.
Dies ist eine entscheidende Wendung beim Thema Autoummeldung.
Wer in Spanien Steuerinländer ist und sein Auto hier dennoch nicht
zulassen will, kann das teure und aufwendige Ummelde-Prozedere nun
also offenbar tatsächlich durch die Zahlung der Zulassungssteuer
umgehen.
Das dürfte für viele Inselresidenten eine erhebliche
Erleichterung sein, hat allerdings auch klare Nachteile: Laut Mario
Arnaldo (AEA) sind Versicherungsfragen ungeklärt, ebenso ist in
Spanien nur die TÜV-Abnahme hier zugelassener Fahrzeuge möglich. Zu
guter Letzt kritisiert Arnaldo, dass Halter eines im Ausland
zugelassenen Fahrzeugs auch nur dort Kfz-Steuer zahlen, nicht aber
auf Mallorca. „Das ist nicht gerecht”, findet er: „Wer hier die
Straßen nutzt, sollte dafür auch Steuern zahlen.”
DAS STEHT IM GESETZ ...
Das Gesetz 38/1992 regelt die Zulassungspflicht ausländischer
Fahrzeuge in Spanien. Darin heißt es: „In Spanien zugelassen sein
müssen Fahrzeuge, die von Steuerinländern benutzt werden.” Das war
schon immer so. Seit Ende vergangenen Jahres gibt es in dem Gesetz
einen Zusatz: „Die Erfüllung dieser Pflicht (der Zulassung in
Spanien, die Red.) kann nicht gefordert werden, wenn die
Zulassungssteuer bezahlt wurde.”
Weiter heißt es, dass im Falle der Zuwiderhandlung eine Frist
von fünf Tagen eingeräumt wird, um die Zulassungssteuer zu bezahlen
oder das Fahrzeug umzumelden. Erst nach dieser Frist könne das
Fahrzeug stillgelegt werden.
... DAS SAGT TRÁFICO ...
Die Verkehrsbehörde „Tráfico” hat auf MM-Anfrage schriftlich
mitgeteilt, dass die in dem Gesetz vorgesehene Ausnahme von der
Ummeldepflicht ausschließlich für Mietwagen gelte. Alle anderen
Fahrzeuge seien davon nicht betroffen.
Hintergrund der Neuerung sei die Absicht des Gesetzgebers,
Mietwagenfirmen die grenzüberschreitende Nutzung ihres Fuhrparks in
der touristischen Hochsaison zu erleichtern. Experten bemän- geln,
dass diese Auslegung des neuen Gesetzestextes durch „Tráfico” jeder
Grundlage entbehre: In dem Gesetz ist von einer Beschränkung auf
Mietwagen an keiner Stelle die Rede.
... DAS SAGT DER ZOLL
Der Zoll (Aduanas) hat dem Mallorca Magazin gegenüber
bestätigt, dass durch die Gesetzesänderung die Ummeldepflicht
faktisch abgeschafft worden sei. Man könne diese nun durch die
Zahlung der Zulassungssteuer umgehen. Diese Neuregelung wendet der
Zoll auf Mallorca jetzt offenbar an, wie der vorliegende Fall
belegt.
In Sachen Autoummeldung teilen sich „Tráfico” und „Aduanas” die
Kompetenzen, was hin und wieder zu Widersprüchen und Verwirrung
führt. Da es sich im Falle einer nicht gezahlten Zulassungssteuer
potenziell um ein Steuerdelikt handelt, ist jedoch entscheidend,
was der Zoll tut, die in diesem Fall zuständige Steuerbehörde.
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