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Die Verkehrsbehörde in Palma („Tráfico”) streitet ab, dass die Ummeldepflicht für ausländische Fahrzeuge abgeschafft worden ist. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass dem Mallorca Magazin vorliegt. Die Neuregelung gelte ausschließlich für Mietwagen, heißt es in demDokument. Wer in Spanien Resident sei, müsse sein Auto auch weiterhin hier zulassen.

„Diese Interpretation der Rechtslage ist falsch”, sagt dagegen Mario Arnaldo, Vorsitzender des AutomobilklubsAutomovilistas Europeos Asociados. „An keiner Stelle des Gesetzes steht, dass die Regelung nur für Mietwagen gilt.” Ende 2010 hatte die Zentralregierung in Madrid ein Gesetz verabschiedet, das die Ummeldepflicht für ausländische Fahrzeuge abschafft. Lediglich die Zulassungssteuer müsse bezahlt werden, heißt es in dem Gesetz. Dann könne auf die Ummeldung verzichtet werden. „Seit der Neuregelung sieht das spanische Gesetz die Pflicht zur Zulassung ausländischer Fahrzeuge nicht mehr vor.”

Also könne die Polizei in Zukunft keine Fahrzeuge mehr stilllegen, weil diese ohne spanisches Nummernschild unterwegs seien, so Arnaldo. „Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage mehr.” Welche Anweisungen die Verkehrsbehörde nun tatsächlich den Polizisten auf den Straßen gibt, ist unklar. Diese Frage hat „Tráfico” unbeantwortet gelassen. Allerdings hatte die Lokalpolizei bereits zuvor bestätigt, dass es derzeit keine gezielten Kontrollen im Ausland zugelassener Fahrzeuge auf Mallorca gebe.

Mario Arnaldo hält die Argumentation der Verkehrsbehörde für nicht stichhaltig. „Tráfico” verweise auf Gesetze, die mit der Zulassung ausländischer Fahrzeuge in Spanien gar nichts zu tun hätten, außerdem werde unvollständig zitiert. „Das ist zum Teil absurd”, sagt Arnaldo.

Hintergrund des Durcheinanders ist, dass die Verkehrsbehörde offenbar nicht über die Gesetzesreform informiert worden war und jetzt nicht weiß, wie sie sie umsetzen soll. Die Zentralregierung hatte im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2011 auch das Gesetz 38/1992 geändert, das unter anderem die Ummeldepflicht ausländischer Fahrzeuge regelte. Bislang sah das Gesetz vor, dass Autos, die in Spanien von Residenten (also: Steuerinländern) gefahren wurden, spanische Kennzeichen haben mussten. Immer wieder haben Zoll und Polizei auf Mallorca gezielte Kontrollen durchgeführt, bei denen Autos stillgelegt wurden, die nicht wie vorgeschrieben umgemeldet worden waren.