Nach dem zum Teil heftigen Widerstand der Fluggesellschaften, Airports, Unternehmen und Gewerkschaften gegen die geplante Luftverkehrsabgabe hat die Bundesregierung ihr Konzept überarbeitet und die geplante Besteuerung stärker der Flugentfernung angepasst. Dadurch soll die Abgabe für kürzere Flugstrecken nun geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Für entferntere Ziele muss der Fluggast hingegen tiefer in die Tasche greifen als anfangs vorgesehen.
Luftverkehrsabgabe „light”
Bund revidiert Gesetzentwurf zur Flugsteuer
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