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Als wäre es nicht schon nervig genug, sollte einem - zumeist noch neben weiteren Wertsachen - Personalausweis oder Reisepass gestohlen werden oder sonstwie verlustig gehen, droht jetzt zusätzlicher Ärger bei Antritt des Rückflugs ohne gültiges Reisedokument. Leidvoll erlebt von MM-Leserin Maria F., der im Mallorca-Urlaub die Handtasche mit allen Papieren geraubt worden war. Wenigstens wusste sie sich im Besitz einer Fotokopie ihres Reisepasses, doch als sie damit die Rückreise nach Deutschland antreten will, wird ihr am Check-in-Schalter im Flughafen Son Sant Juan mitgeteilt, dass man Kopien von Pässen als Ersatz nicht akzeptieren könne. Maria F. ist verwirrt und erbost zugleich, hatte die Airline ihres Vertrauens bei vorherigen Telefonaten doch noch durchaus Entgegenkommen gezeigt: "Da hieß es noch: Wir lassen niemanden am Boden, der regulär gebucht hat". Und nun das: "Mit Hinweis auf die Transportbedingungen verweigerte man mir strikt die Bordkarte."

Maria F. hat Glück im Unglück: Durch die tatkräftige Unterstützung der Familie daheim und fremder Mallorca-Urlauber am Flughafen Köln/Bonn wird ihr Personalausweis als Ersatzdokument relativ schnell eingeflogen: "Und auch das war ganz schön schwierig - denn die Airline selbst darf aufgrund der rechtlichen Bestimmungen keine Ausweispapiere auf einen regulären Flug nach Mallorca mitnehmen."

Der Fall von Maria F. dürfte kein Einzelfall bleiben. Was viele Mallorca-Urlauber nicht wissen: Die Behörde für Flugsicherheit des spanischen Verkehrsministeriums ("Ministerio de Fomento") hat die Sicherheitsbestimmungen ab dem 1. Februar 2010 verschärft und alle Airlines strikt angewiesen, ausschließlich Passagiere mit gültigen Reisedokumenten - Reisepass oder Personalausweis - an Bord zu lassen. Diese Regelung ist zwar nicht neu, bislang aber ließen Airlines auf Mallorca, etwa im Fall von Diebstahl, eine gewisse Kulanz gelten: Waren die Daten des betroffenen Passagiers beim Hinflug bereits eingebucht, konnte er den Diebstahl durch eine Anzeige bei der Polizei mit entsprechendem Formular ("denuncia") nachweisen und von mitreisendem Partner oder einer Gruppe zudem persönlich identifiziert werden, stand dem Rückflug nach Alemania bis dato zumeist nichts im Wege.

Seit dem 1. Februar nun verlangt das spanische "Ministerio de Fomento" aus Sicherheitsgründen eine "zweifelsfreie Feststellung der Identität" vor Antritt des Fluges. Bei Diebstahl oder Verlust von Reisepass oder Personalausweis muss das zuständige Konsulat ein Ersatzdokument ausstellen: den "Reiseausweis als Pass-Ersatz", so der offizielle Name.

Das deutsche Konsulat in Palma, so dessen Leiter Wolfgang Wiesner, kann dieses Dokument nur anhand einer Identitätsüberprüfung durch die deutschen Passbehörden oder von amtlich beglaubigten Fotokopien von Pass oder Personalausweis ausstellen. Und rät daher allen Reisenden, prophylaktisch eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Reisedokuments getrennt im Urlaubsgepäck mit sich zu führen, um im Fall von Diebstahl oder Verlust gewappnet zu sein.

Sind solche Hilfsmittel nicht zur Hand, schaltet das Konsulat die zuständigen Behörden in Deutschland ein, um die Identität des Antragstellers mittels entsprechender Dokumente inklusive Passbild zweifelsfrei zu ermitteln. Besonders heikel ist es natürlich, sollte sich so ein Diebstahl am Wochenende ereignen: "In einem solchen Fall kann das Konsulat keinen Pass-Ersatz ausstellen, bis am Montag die zuständige Behörde in Deutschland wieder erreichbar ist." Aufgrund der verschärften Bestimmungen rechnet Wolfgang Wiesner künftig mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen und damit einem erhöhten Bedarf an Konsulatsmitarbeitern. Ginge man etwa davon aus, dass von den rund 2'4 Millionen Mallorca-Fluggästen bei Air Berlin nur ein Prozent betroffen seien, wären das allein 20.000 bis 24.000 zusätzliche Konsulatsanfragen: "Und das ist mit unserem bisherigen Mitarbeiterkontingent nicht zu bewältigen."

Als "gültiges" Dokument wird ein deutscher Reisepass oder Personalausweis bei Reiseantritt übrigens auch noch anerkannt, wenn er maximal ein Jahr abgelaufen ist. Interessantes Detail: Spanier dürfen laut Bestimmungen ihres Landes noch mit einem Pass nach Deutschland reisen, dessen Gültigkeit schon bis zu fünf Jahre überschritten ist. Gegen diese unterschiedliche Strenge der Bestimmungen und ihrer Kontrolle innerhalb der EU werden inzwischen immer mehr kritische Stimmen laut. Dennoch: Stichprobenartige Kontrollen und drohende Bußgelder bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorgaben sorgen bei allen Airlines auf Mallorca, von Air Berlin bis Condor, Easyjet, Rynair oder Tuifly, aktuell für eine einheitliche Ansage: "Wir halten uns an die Bestimmungen."