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Die Berufung der Verteidigung wurde abgelehnt, das Urteil vom 22. Mai dieses Jahres bestätigt: Der Oberste Balearische Gerichtshof (TSJB) unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Antoni Terrasa bekräftigte erneut die Entscheidung der Geschworenen, die den Deutschen Rentner Rudolf Messerer zu 16 Jahren Gefängnis wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Katharina Büchler sowie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt hatten.

Der 74-jährige Rentner war für schuldig befunden worden, das Opfer am 23. Juli 2006 in Cala Murada vorsätzlich erschossen zu haben. Der Staatsanwalt hatte 22 Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte im Mai für die Mindeststrafe von 15 Jahren und sechs Monaten. Mit dem Urteil von 16 Jahren blieb das Gericht sechs Jahre unter der Forderung der Anklage.

Carlos Portalo, der Anwalt des Angeklagten, hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung angekündigt, Berufung einzulegen. Er hatte der Anklage unter anderem vorgeworfen, durch die Art der Befragung die Geschworenen beeinflusst zu haben.

Messerer hatte während der gesamten Verhandlungen stets behauptet, der tödliche Schuss habe sich versehentlich beim Reinigen der Waffe gelöst und der Tod seiner Lebensgefährtin sei ein Unfall gewesen. Unglaubwürdig hatte sich der Rentner allerdings schon vorher gemacht. Er hatte der Polizei zunächst die Geschichte eines Einbrechers präsentiert, der Katharina Büchler erschossen habe sollte. Nach tagelangen Verhören hatte er die Beamten dann aber später zur Tatwaffe geführt, die in seinem Haus versteckt war.

Entgegen den Befürchtungen der Kläger kann Messerer nicht mit Haftverschonung rechnen. Da der 74-Jährige aber bereits drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, kann ihm diese Zeit auf die Haft angerechnet werden. c