Die Berufung der Verteidigung wurde abgelehnt, das Urteil vom 22. Mai dieses Jahres bestätigt: Der Oberste Balearische Gerichtshof (TSJB) unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Antoni Terrasa bekräftigte erneut die Entscheidung der Geschworenen, die den Deutschen Rentner Rudolf Messerer zu 16 Jahren Gefängnis wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin Katharina Büchler sowie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt hatten.
Berufung im Mordprozess Rudolf Messerer abgelehnt
Urteil bestätigt: 16 Jahre Gefängnis wegen Mordes an Lebensgefährtin
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