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Sie sind in der Regel ebenso ärgerlich wie vermeidbar: Bußgelder für unzulässiges Parken oder Halten. Wer in Eile ist, hält schnell mal vor dem Supermarkt oder der Schule, parkt nur „ganz kurz“ vor der Einfahrt einer Garage oder steht aus Platzmangel mit einem Reifen auf dem Zebrastreifen. Doch das kann teuer werden.

Das Chaos auf den Straßen wäre groß, würde es keine Hinweisschilder für Behindertenparkplätze, Taxistände, Bushaltestellen oder Ein- und Ausfahrten aus Gebäuden oder öffentlichen Parkplätzen geben. Wer sich an die Parksysteme und Straßenverkehrsordnung nicht hält, kassiert Bußgeld- oder Abschleppkosten, Einträge ins Punktekonto und sogar Führerscheinentzug.

Besonders kräftig langt die Policía Local hin, nicht nur in Palma, sondern auch in anderen Teilen des Landes. Die Höhe der Strafen variiert allerdings von Gemeinde zu Gemeinde – im Gegensatz zu Deutschland, wo der Bußgeldkatalog bundesweit gilt. In Palma liegen die Sätze selten unter 120 Euro, egal ob für falsches Parken oder Halten, versperrte Einfahrten, blockierte Zebrastreifen oder Behinderung in Ladezonen. Selbst mit einem abgelaufenen Parkzettel werden – sofern mehr als eine Stunde überschritten ist, bereits satte 60 Euro kassiert. In Deutschland kostet dieses Vergehen lediglich ein Verwarnungsgeld von 15 bis maximal 25 Euro, und das, obwohl seit dem 1. Februar 2009 bundesweit ein neuer Bußgeldkatalog gilt. Darin wurde der gesetzliche Höchstrahmen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten sogar verdoppelt. Bis zu 3000 Euro können jetzt für Alkohol oder Drogen am Steuer kassiert werden, für die Falschparker aber hat sich fast nichts geändert.

Ob die Spanier undisziplinierter oder unverfrorener sind als die Deutschen und deshalb hier zur Abschreckung höhere Bußgelder notwendig sind, vermag Angel Garcìa, Pressesprecher der Policía Local in Palma, nicht zu sagen. „Wir wundern uns nur jeden Tag aufs Neue darüber, dass ständig Autofahrer sogar in den extrem ,teuren' VAP - Straßen halten.“ Ob Parken auf dem Behindertenparkplatz, vor der Hauseinfahrt oder auf Plätzen, die als privat gekennzeichnet oder dem Be- und Entladen vor Geschäften vorbehalten sind, täglich gibt es im Stadtgebiet Palma für Polizei und „Knöllchen-Verteiler“ jede Menge zu tun. Eine lukrative Einnahmequelle für die Stadt, die dafür extra Mitarbeiter einer externen Firma, die „Knöllchenverteiler“, beschäftigt. Die Angestellten überprüfen tagein, tagaus die parkenden Autos in den Straßen der Stadt, checken Parkscheine, schreiben Strafzettel und notieren auf ihren Touren, wessen Parkticket demnächst abläuft, um dann pünktlich die „Multa“ unter den Scheibenwischer zu klemmen.

Wer dabei allerdings einen Parkschein hat, der nicht länger als eine Stunde abgelaufen ist, bekommt noch eine faire Chance: Man drückt am Parkscheinautomaten den gelben Knopf, bezahlt sechs Euro und steckt die dann ausgedruckte Quittung zusammen mit dem Strafzettel in einen kleinen Umschlag, den die Politessen zusammen mit der Multa hinterlassen haben. Der Umschlag kommt in den kleinen Briefkasten oben auf den ORA-Automaten, und man kann die angedrohte Bußgeldzahlung vergessen.

Wer diese Frist verpasst, hat noch die Chance, den ursprünglichen Betrag um knapp die Hälfte zu verringern, nämlich dann, wenn er der Zahlungsaufforderung innerhalb der auf dem Strafzettel deutlich angegebenen Frist folgt. In der Regel werden dem Autofahrer drei Wochen Zeit gegeben, seine „Multa” reduziert zu bezahlen. Danach wird die volle Summe fällig, wer die verschleppt, muss mit empfindlichen Erhöhungen rechnen.

Zahlungspflichtig ist jeder, so erklärt Polizist José Antonio Manzanares, egal, ob er Fahrer eines privaten Wagens, eines Mietwagens oder eines Autos mit ausländischen Kennzeichen ist. „Wir machen keinen Unterschied zwischen spanischen, deutschen oder sonstigen Kennzeichen. Wir verteilen nur die ‚Multas', notieren Kennzeichen, Ort und Zeit, sind aber nicht für die Eintreibung des Geldes verantwortlich.“

Wer als hiesiger Halter nicht zahle, dessen Bußgeld steige von Monat zu Monat. „Spätestens bei der Um- oder Abmeldung des Wagens wird der Halter dann kräftig zur Kasse gebeten.“

Dass die Strafzettel für Autos mit deutschem Kennzeichen nach Deutschland geschickt werden, daran zweifelt man bei der Policía Local. Der bürokratische Aufwand wäre viel zu teuer. „Es gilt EU-weit zwar eine gegenseitige Anerkennung von Auslandsknöllchen ab 70 Euro, in der Praxis wird dies aber unseres Wissens noch nicht umgesetzt“, heißt es aus der Pressestelle.

Beim ADAC in Deutschland heißt es dazu: „Die ursprünglich für Anfang 2009 vorgesehene Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldsanktionen wird weiter verschoben. Bislang ist noch kein konkreter Umsetzungstermin bekannt.“