Sie sind in der Regel ebenso ärgerlich wie
vermeidbar: Bußgelder für unzulässiges Parken oder Halten. Wer in
Eile ist, hält schnell mal vor dem Supermarkt oder der Schule,
parkt nur „ganz kurz“ vor der Einfahrt einer Garage oder steht aus
Platzmangel mit einem Reifen auf dem Zebrastreifen. Doch das kann
teuer werden.
Das Chaos auf den Straßen wäre groß, würde es keine
Hinweisschilder für Behindertenparkplätze, Taxistände,
Bushaltestellen oder Ein- und Ausfahrten aus Gebäuden oder
öffentlichen Parkplätzen geben. Wer sich an die Parksysteme und
Straßenverkehrsordnung nicht hält, kassiert Bußgeld- oder
Abschleppkosten, Einträge ins Punktekonto und sogar
Führerscheinentzug.
Besonders kräftig langt die Policía Local hin, nicht nur in
Palma, sondern auch in anderen Teilen des Landes. Die Höhe der
Strafen variiert allerdings von Gemeinde zu Gemeinde – im Gegensatz
zu Deutschland, wo der Bußgeldkatalog bundesweit gilt. In Palma
liegen die Sätze selten unter 120 Euro, egal ob für falsches Parken
oder Halten, versperrte Einfahrten, blockierte Zebrastreifen oder
Behinderung in Ladezonen. Selbst mit einem abgelaufenen Parkzettel
werden – sofern mehr als eine Stunde überschritten ist, bereits
satte 60 Euro kassiert. In Deutschland kostet dieses Vergehen
lediglich ein Verwarnungsgeld von 15 bis maximal 25 Euro, und das,
obwohl seit dem 1. Februar 2009 bundesweit ein neuer Bußgeldkatalog
gilt. Darin wurde der gesetzliche Höchstrahmen für bestimmte
Ordnungswidrigkeiten sogar verdoppelt. Bis zu 3000 Euro können
jetzt für Alkohol oder Drogen am Steuer kassiert werden, für die
Falschparker aber hat sich fast nichts geändert.
Ob die Spanier undisziplinierter oder unverfrorener sind als die
Deutschen und deshalb hier zur Abschreckung höhere Bußgelder
notwendig sind, vermag Angel Garcìa, Pressesprecher der Policía
Local in Palma, nicht zu sagen. „Wir wundern uns nur jeden Tag aufs
Neue darüber, dass ständig Autofahrer sogar in den extrem ,teuren'
VAP - Straßen halten.“ Ob Parken auf dem Behindertenparkplatz, vor
der Hauseinfahrt oder auf Plätzen, die als privat gekennzeichnet
oder dem Be- und Entladen vor Geschäften vorbehalten sind, täglich
gibt es im Stadtgebiet Palma für Polizei und „Knöllchen-Verteiler“
jede Menge zu tun. Eine lukrative Einnahmequelle für die Stadt, die
dafür extra Mitarbeiter einer externen Firma, die
„Knöllchenverteiler“, beschäftigt. Die Angestellten überprüfen
tagein, tagaus die parkenden Autos in den Straßen der Stadt,
checken Parkscheine, schreiben Strafzettel und notieren auf ihren
Touren, wessen Parkticket demnächst abläuft, um dann pünktlich die
„Multa“ unter den Scheibenwischer zu klemmen.
Wer dabei allerdings einen Parkschein hat, der nicht länger als
eine Stunde abgelaufen ist, bekommt noch eine faire Chance: Man
drückt am Parkscheinautomaten den gelben Knopf, bezahlt sechs Euro
und steckt die dann ausgedruckte Quittung zusammen mit dem
Strafzettel in einen kleinen Umschlag, den die Politessen zusammen
mit der Multa hinterlassen haben. Der Umschlag kommt in den kleinen
Briefkasten oben auf den ORA-Automaten, und man kann die angedrohte
Bußgeldzahlung vergessen.
Wer diese Frist verpasst, hat noch die Chance, den
ursprünglichen Betrag um knapp die Hälfte zu verringern, nämlich
dann, wenn er der Zahlungsaufforderung innerhalb der auf dem
Strafzettel deutlich angegebenen Frist folgt. In der Regel werden
dem Autofahrer drei Wochen Zeit gegeben, seine „Multa” reduziert zu
bezahlen. Danach wird die volle Summe fällig, wer die verschleppt,
muss mit empfindlichen Erhöhungen rechnen.
Zahlungspflichtig ist jeder, so erklärt Polizist José Antonio
Manzanares, egal, ob er Fahrer eines privaten Wagens, eines
Mietwagens oder eines Autos mit ausländischen Kennzeichen ist. „Wir
machen keinen Unterschied zwischen spanischen, deutschen oder
sonstigen Kennzeichen. Wir verteilen nur die Multas', notieren
Kennzeichen, Ort und Zeit, sind aber nicht für die Eintreibung des
Geldes verantwortlich.“
Wer als hiesiger Halter nicht zahle, dessen Bußgeld steige von
Monat zu Monat. „Spätestens bei der Um- oder Abmeldung des Wagens
wird der Halter dann kräftig zur Kasse gebeten.“
Dass die Strafzettel für Autos mit deutschem Kennzeichen nach
Deutschland geschickt werden, daran zweifelt man bei der Policía
Local. Der bürokratische Aufwand wäre viel zu teuer. „Es gilt
EU-weit zwar eine gegenseitige Anerkennung von Auslandsknöllchen ab
70 Euro, in der Praxis wird dies aber unseres Wissens noch nicht
umgesetzt“, heißt es aus der Pressestelle.
Beim ADAC in Deutschland heißt es dazu: „Die ursprünglich für
Anfang 2009 vorgesehene Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur
europaweiten Vollstreckung von Bußgeldsanktionen wird weiter
verschoben. Bislang ist noch kein konkreter Umsetzungstermin
bekannt.“
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