Droht eine Geldstrafe, wenn man sich nicht rechtzeitig bei der
Ausländerbehörde registriert? Muss man auch seine Kinder dort
anmelden? Kann man den Behördengang auch durch eine „Gestoría”
übernehmen lassen, und was ist, wenn man schon bei der Gemeinde
gemeldet ist? Diese und ähnliche Fragen hageln zur Zeit als Anrufe
oder Leserbriefe beim Mallorca Magazin ein und zeigen:
Trotz etlicher Berichte herrscht noch immer viel Verwirrung beim
Thema „Ausländerregister”.
Grund ist das neue „Real Decreto 240/2007”, das endgültig die
Residencia verabschiedet hat. Laut dieser EU–Vorschrift sind die
Bürger der Mitgliedsstaaten verpflichtet, sich ins
Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) eintragen zu
lassen, wenn sie sich länger als drei Monate am Stück in Spanien
aufhalten. Was in Deutschland automatisch bei der Anmeldung von den
Gemeinden ans Ausländeramt gemeldet wird, wird hier dem Bürger
selbst aufgelastet: Der Gang zur Registrierung im
Ausländerbüro.
Eigentlich nur ein weiterer Behördengang, für den die
Residencia–Beantragung ja nun weggefallen ist. Doch lange
Warteschlangen vor dem Büro im Polígono de Levante bringen die
Bürger zu Recht auf die Palme: In sengender Sonne und ohne sanitäre
Einrichtungen müssen sie hier bisher stundenlang ausharren, um
überhaupt die Papiere zu erlangen, die auszufüllen sind (siehe
MM 20/S.3).
Das Prozedere soll nun erleichtert werden. Der derzeitige
„Ausnahmezustand”, wie ihn der Pressechef der Vertretung der
Zentralregierung auf den Balearen, Jordi Bayona, nennt, solle
entschärft werden. Die Ausländerbehörde werde mehr Personal
bekommen, die Zahl der Mitarbeiter bis Ende des Jahres von derzeit
40 auf 70 aufgestockt. Außerdem werde für EU–Bürger eine eigene
Anlaufstelle eingerichtet, um unzumutbare Warteschlangen zu
vermeiden. „Wir werden zusätzlich die Räume für die Bearbeitung der
Registrierungen ausweiten”, kündigte Ramón Socías, Delegierter der
spanischen Zentralregierung auf den Balearen, an.
Ob dies die Warteschlangen verringert, wird sich in den
kommenden Wochen zeigen. Bis zum 2. Juli könnte es noch chaotisch
weitergehen. Denn erst an diesem Tag läuft die Frist ab, in der
sich bereits hier lebende Ausländer ohne gültige Residencia
einschreiben müssen. Wer später einreist, für den verlängert sich
die Einschreibefrist jeweils um drei Monate. Wer sich nicht
einschreibt, wird nach Auskunft der Policía Nacional bestraft.
Welche Strafe droht, ist noch unklar, in Deutschland werden
Verstöße gegen das Meldegesetz mit bis zu 1000 Euro Geldstrafe
belegt.
Die neue Ausländermeldepflicht ist dabei nicht zu verwechseln
mit der Einschreibung beim Einwohnermeldeamt seiner Wohngemeinde
(Empadronamiento). Man ist verpflichtet, sich in der Gemeinde
anzumelden, in der man die meiste Zeit des Jahres verbringt (Ley de
Empadronamiento 7/1985, Art. 15). Wer in verschiedenen Gemeinden
lebt, wählt die, in der er sich am längsten aufhält. Das
„Certificado de Empadronamiento” ist notwendig, um eine
Arbeitsgenehmigung zu erhalten, in die Sozialversicherung
einzutreten, seine Kinder in der Schule anzumelden, sein Auto an–
oder umzumelden und vieles mehr. Als Resident im Sinne des
Steuerrechts gilt, wer mehr als sechs Monate am Stück auf Mallorca
lebt.
Mit der Einschreibung ins Ausländerregister wird man zusätzlich
als Nicht–Spanier registriert, der Gang bleibt also auch denjenigen
nicht erspart, die schon beim Einwohnermeldeamt registriert sind.
Laut Deutschem Konsulat in Palma ist es umgekehrt unzulässig, für
Deutsche mit Wohnsitz in Spanien gleichzeitig in einer Gemeinde
ihres Heimatlandes gemeldet zu sein. „Man darf laut europäischem
Melderecht nur einen Hauptwohnsitz haben, den, an dem man sich die
meiste Zeit des Jahres aufhält”, erklärt Konsulin Karin Köller.
Doch weder hier noch in Deutschland wird bei der Anmeldung in einer
Gemeinde nach etwaigen anderen Wohnsitzen im In– oder Ausland
gefragt. Und: Wer in Deutschland gemeldet ist und nur ein paar
Monate im Jahr auf Mallorca lebt, bekommt ohne ein
„empadronamiento” nicht mal Wasser oder Strom für sein Haus.
Kinder müssen übrigens auch bei der Ausländerbehörde registriert
werden, jede Person muss selbst erscheinen und man muss sich dort
registrieren lassen, wo man lebt. Eine Eintragung in Madrid ist
laut Konsulat nicht möglich.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.