Dürfen die ausländischen Residenten auf Mallorca ihre Stimme
erheben, wenn ihnen in ihrer neuen Heimat etwas allzu spanisch
vorkommt? Die Antwort ist ganz einfach: Natürlich dürfen sie,
schließlich zahlen sie hier in der Regel ihre Steuern, und
Meinungsfreiheit genießen wir in Europa auch. Die EU-Bürger haben
sogar das Recht auf freie Wahl des Wohnortes. Ende der
Durchsage!
Oder doch nicht? Die Erfahrung zeigt uns, dass die Antwort nur
theoretisch so einfach ist. So wie die auf die Frage, ob in Europa
Mohammed-Karikaturen veröffentlicht werden dürfen. Presserecht hin,
Meinungsfreiheit her – die Aussagen dazu hören sich inzwischen doch
reichlich differenziert an.
Wohl überlegt sollte Kritik an Mallorca schon sein. Man darf
erwarten, dass wir Neubürger wenigstens versuchen, uns in die Lage
der Insulaner zu versetzen. Viele von ihnen sind noch nicht ganz so
europäisch eingestellt wie etwa der Autor diese Zeilen, der im
Dreiländereck von Deutschland, Schweiz und Frankreich aufwuchs.
Natürlich gelte ich als Ausländer hier. Will ich mit meiner Kritik
etwas erreichen, tue ich also gut daran, auf eventuelle
Empfindlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Sonst verpufft meine
Anregung ungehört – oder schürt gar Ressentiments. Wer gleich mit
dem Hinweis winkt, „wir bringen euch ja schließlich das Geld”, hat
bereits verloren. Etwas diplomatischer darf's schon sein. Es ist
ein altes Sprichwort, aber immer noch richtig: Der Ton macht die
Musik.
Um auf den Ausgangspunkt der Debatte zurückzukommen: Die Kritik
Maffays war deutlich, aber respektvoll formuliert – sie hatte ihre
Berechtigung.
Es gibt im übrigen ausreichend Möglichkeiten, sich in seiner
Wahlheimat auf andere Weise einzumischen. Die Deutschen und
Österreicher haben hier nämlich das passive und aktive Wahlrecht
bei Kommunalwahlen (warum eigentlich nicht bei den
Regionalwahlen?). Doch von diesem Recht wurde bislang nur sehr
spärlich Gebrauch gemacht. Da müssen sich jene, die gerne das Wort
erheben, fragen lassen, warum sie diese Möglichkeit der
Einflussnahme nicht wahrnehmen.
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