Der Bundestag ist von Bundespräsident Horst Köhler
aufgelöst.worden. Da die Wahl 60 Tage nach der Auflösung des
Parlaments stattfinden muss, bleibt kaum Zeit, für Wahlberechtigte,
die nicht in Deutschland wohnen, die notwendigen Papiere zwischen
Deutschland und Spanien hin– und herzuschicken.
Nach Auskunft des deutschen Konsulats in Palma muss man sich
zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. „Deutsche im
Ausland sollten dies möglichst bald tun.
Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der
zuständigen Gemeindebehörde vorliegen”, so die Auslandsvertretung.
Der Antrag und die eidesstattliche Versicherung müssen persönlich
ausgefüllt werden. Zuständig ist die Gemeinde in der Heimat, bei
der man gegebenenfalls noch gemeldet ist; falls man sich ganz aus
Deutschland abgemeldet hat, dann dort, wo man zuletzt einen
Wohnsitz hatte.
Die Gemeindebehörden senden den Antragstellern die
Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen bei
vorgezogenen Neuwahlen im Gegensatz zu regulären Wahlen nicht schon
ab dem 48. Tag vor der Wahl, sondern frühestens ab dem 20. Tag vor
der Wahl zu.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18
Uhr dem zuständigen Wahlamt vorliegen. Als wahrscheinlicher Wahltag
wurde der 18. September genannt.
Die Website des Bundeswahlleiters
www.bundeswahlleiter.de/wahlen/wahlrechtausld.htm enthält
detaillierte Informationen, wer wahlberechtigt ist und wie der
Eintrag ins Wählerverzeichnis funktioniert. Dort können auch das
Antragsformular und die dazugehörigen Merkblätter und
Ausfüllhinweise als Pdf–Dateien heruntergeladen werden. Weitere
Infos gibt es beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges–amt.de/
und www/de/laenderinfos/konsulat/wahlrecht html.
Das Konsulat in Palma hält darüber hinaus in beschränktem Umfang
Antragsformulare bereit.
In Spanien lebende Deutsche können unter der Voraussetzung an
der Wahl teilnehmen, dass sie am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet haben, nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate
ununterbrochen in der BRD gewohnt haben, und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
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