Das neue „Gesetz über Drogenabhängigkeiten und andere Süchte auf
den Balearen”, das auch den Tabakkonsum in der Öffentlichkeit
regelt, ist vom Balearen-Parlament am 29. April beschlossen worden
und kann in der öffentlichen Bekanntmachung (BOIB) Nummer 7874 in
voller Länge nachgelesen werden. Die wichtigsten Regeln:
Gastronomie: Das Rauchen ist überall dort verboten, wo
Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder verkauft werden, also
sowohl in der Küche als auch im Speisesaal des Restaurants. Vom
Verbot ausgenommen sind Bereiche, die für Raucher reserviert sind.
Für die Einhaltung des Rauchverbots ist der Gaststätten-Betreiber
verantwortlich. Falls Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern
auftreten, wiegt das Recht des Nichtrauchers mehr als das des
Rauchers, heißt es im neuen Gesetz. Das gilt auch dann, wenn sich
der Raucher in einem ausgewiesenen Raucherbereich befindet. Wo noch
keine Schilder Klarheit schaffen, sollte der Raucher am besten den
Wirt fragen, bevor er sich eine Zigarette ansteckt.
Copa-Bars und Diskotheken: Hier darf weiter geraucht werden. Es
müssen keine Nichtraucherzonen eingerichtet werden.
Generelles Rauchverbot: in sämtlichen Behördeneinrichtungen,
Gesundheitszentren und Krankenhäusern (mit Ausnahme der
psychiatrischen Abteilungen), in Kinos, Theatern und anderen
geschlossenen Veranstaltungsräumen, geschlossenen Sportstätten,
öffentlichen Transportmitteln, geschlossenen Bereichen von
Bahnhöfen, Flugund Fährhäfen. So ist das Rauchen zum Beispiel in
Palmas Flughafen nur im Freiluftsolarium gestattet. Auch in Museen
oder ähnlichen Einrichtungen darf nicht geraucht werden. Qualmfrei
müssen auch Büros und Geschäfte mit Kundenverkehr sein.
Strafen: Bei Verstößen gegen das neue Gesetz sind je nach
Schwere des Vergehens Geldbußen bis zu einer Million Euro
vorgesehen. Dabei spielt vor allem eine Rolle, ob der Verstoß der
Gesundheit anderer Menschen Schaden zufügt, und wenn ja, in welchem
Ausmaß Dritte betroffen sind. (ele)
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