Alle neuen Wohnhäuser, die nach 2006 gebaut werden, müssen einen
Teil ihres Strom– und Warmwasserbedarfs aus Solarenergie decken.
Das ist jedenfalls im neuen „Código Técnico de la Edificación”, den
technischen Vorschriften für den Wohnungsbau, vorgesehen, die in
Kürze in Kraft treten sollen. In Artikel 15 ist vorgeschrieben,
dass ein gewisser Teil des warmen Wassers mit Sonnenkollektoren und
der Elektrizität mit Solarzellen erzeugt werden müssen. Details
müssen die lokalen beziehungsweise regionalen Behörden regeln.
Auf Mallorca ist dafür die balearische Regionalregierung
zuständig, die ist schon dabei, die Umsetzung der neuen
Vorschriften für die Inselgruppe auszuarbeiten. Sie wird die Städte
und Gemeinden in einem Entwurf des Umweltministeriums auffordern,
in ihren Bauverordnungen eine Quote für Solarzellen und
Sonnenkollektoren festzulegen. Außerdem geht es um verschiedene
konkrete Energiespar-Vorrichtungen, die im Detail in der
spanienweiten Verordnung nicht festgelegt sind.
Nach dem Entwurf müssen alle neuen Wohnungsbauten ein Zertifikat
erhalten, in dem der Energieverbrauch des Gebäudes aufgelistet ist.
So werden Käufer und Bewohner ein Mittel haben, um die
Energiekosten der Immobilie zu beurteilen. In dem Papier soll auch
aufgeführt werden, in welche Himmelsrichtung der Bau ausgerichtet
ist, über welche Isolierungen er verfügt, aus welchen Materialien
er erbaut ist, welche Klima– und Heiztechnik verwendet werden,
sowie eine Beschreibung des Beitrages durch erneuerbare
Energieträger.
Die Minimalanforderungen an effizientem Energieverbrauch sollen
in regelmäßigen Inspektionen der Neubauten durch die zuständigen
Behörden überprüft werden. Dabei sollen besonders Heizungs– und
Klimaanlagen unter die Lupe genommen werden.
Der balearische Energiesparplan sieht darüber hinaus Maßnahmen
in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung vor. Hier
sollen energiesparende Installationen vorgeschrieben werden; die
Straßenbeleuchtung und Ampelanlagen sollen nach den neuen Kriterien
erneuert werden. Die Chauffeure von Fahrzeugen des öffentlichen
Personenverkehrs sollen Kurse über sparsame Fahrweise gemäß der
entsprechenden europäischen Richtlinie erhalten.
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