TW
0

Alle neuen Wohnhäuser, die nach 2006 gebaut werden, müssen einen Teil ihres Strom– und Warmwasserbedarfs aus Solarenergie decken. Das ist jedenfalls im neuen „Código Técnico de la Edificación”, den technischen Vorschriften für den Wohnungsbau, vorgesehen, die in Kürze in Kraft treten sollen. In Artikel 15 ist vorgeschrieben, dass ein gewisser Teil des warmen Wassers mit Sonnenkollektoren und der Elektrizität mit Solarzellen erzeugt werden müssen. Details müssen die lokalen beziehungsweise regionalen Behörden regeln.

Auf Mallorca ist dafür die balearische Regionalregierung zuständig, die ist schon dabei, die Umsetzung der neuen Vorschriften für die Inselgruppe auszuarbeiten. Sie wird die Städte und Gemeinden in einem Entwurf des Umweltministeriums auffordern, in ihren Bauverordnungen eine Quote für Solarzellen und Sonnenkollektoren festzulegen. Außerdem geht es um verschiedene konkrete Energiespar-Vorrichtungen, die im Detail in der spanienweiten Verordnung nicht festgelegt sind.

Nach dem Entwurf müssen alle neuen Wohnungsbauten ein Zertifikat erhalten, in dem der Energieverbrauch des Gebäudes aufgelistet ist. So werden Käufer und Bewohner ein Mittel haben, um die Energiekosten der Immobilie zu beurteilen. In dem Papier soll auch aufgeführt werden, in welche Himmelsrichtung der Bau ausgerichtet ist, über welche Isolierungen er verfügt, aus welchen Materialien er erbaut ist, welche Klima– und Heiztechnik verwendet werden, sowie eine Beschreibung des Beitrages durch erneuerbare Energieträger.

Die Minimalanforderungen an effizientem Energieverbrauch sollen in regelmäßigen Inspektionen der Neubauten durch die zuständigen Behörden überprüft werden. Dabei sollen besonders Heizungs– und Klimaanlagen unter die Lupe genommen werden.

Der balearische Energiesparplan sieht darüber hinaus Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden und bei der Straßenbeleuchtung vor. Hier sollen energiesparende Installationen vorgeschrieben werden; die Straßenbeleuchtung und Ampelanlagen sollen nach den neuen Kriterien erneuert werden. Die Chauffeure von Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs sollen Kurse über sparsame Fahrweise gemäß der entsprechenden europäischen Richtlinie erhalten.