GABRIELE KÜSTER
Wer nach seinem Umzug nach Spanien zum ersten Mal eine
Einkommensteuererklärung macht, wundert sich erleichtert: Im
Vergleich zu Deutschland geht die „declaración del IRPF”
hierzulande relativ einfach vonstatten. Allerdings hat das auch
einen Haken: Die Vereinfachung erklärt sich auch durch geringere
Abschreibemöglichkeiten. In diesem Jahr hat die Abgabefrist am
vergangenen Montag begonnen. Sie dauert noch bis 30. Juni.
Zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind im allgemeinen
alle, deren Einkünfte durch Arbeit 22.000 Euro im Jahr
überschreiten. Wer spanisch spricht und sich über seine
Möglichkeiten für Abschreibungen im klaren ist, kann seine
Steuererklärung selbst erledigen. Das geht entweder übers Internet
(www.aeat.es) oder ab 9. Mai bei den Anlaufstellen, die die
Finanzbehörde in Palma in der Messehalle Ifebal einrichten wird.
Dazu muss man die nötigen Unterlagen mitbringen (siehe
Info-Kasten).
Bedient wird man dort nach Wunsch entweder von Mitarbeitern der
Steuerbehörde selbst oder von den Banken, die ebenfalls mit Ständen
dort vertreten sind. Unter Tel. 901-335533 kann man sich einen
Termin geben lassen. Die Wartezeiten sind dann in der Regel nicht
allzu lang, die Erklärung selbst geht erstaunlich schnell über die
Bühne.
Wer sich nicht sicher ist, ob die Sprachkenntnisse ausreichen,
oder wenn eine etwas aufwendigere Steuererklärung notwendig ist,
konsultiert am besten einen Steuerberater. Im Gegensatz zu
Deutschland berechnet der in der Regel eine feste Pauschale (je
nach Aufwand zirka 50 bis 200 Euro) und nicht etwa einen
Prozentsatz der Steuerersparnis.
Spanienweit wird mit einem Aufkommen von knapp 16 Millionen
Einkommensteuererklärungen gerechnet, wobei in 78 Prozent der Fälle
Rückerstattungen anfallen. Insgesamt werden voraussichtlich 9'6
Milliarden Euro ausgezahlt werden, während der Staat 5'7 Milliarden
Euro durch Nachzahlungen einnehmen wird.
Auf den Balearen rechnet die Finanzbehörde mit 387.510
Steuererklärungen und Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 206
Millionen Euro. Die wichtigsten Faktoren, die zu
Steuerrückzahlungen führen, sind Belastungen durch Immobilienkäufe
und Aufwendungen für die private Altersvorsorge.
Als Neuheit präsentiert wurde in diesem Jahr die Angabe über die
Wohnsituation: Bei der Steuererklärung muss angegeben werden, ob
der Hauptwohnsitz in Eigenbesitz oder gemietet ist. Vermutlich soll
damit künftig Steuerhinterziehung erschwert werden: Die Überprüfung
der (vernachlässigten) Angaben von Mieteinkünften wird für die
Steuerbehörden leichter. Die Verjährungsfrist für Fehler in der
Einkommensteuer liegt in Spanien übrigens bei vier Jahren.
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