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GABRIELE KÜSTER
Wer nach seinem Umzug nach Spanien zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung macht, wundert sich erleichtert: Im Vergleich zu Deutschland geht die „declaración del IRPF” hierzulande relativ einfach vonstatten. Allerdings hat das auch einen Haken: Die Vereinfachung erklärt sich auch durch geringere Abschreibemöglichkeiten. In diesem Jahr hat die Abgabefrist am vergangenen Montag begonnen. Sie dauert noch bis 30. Juni.

Zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind im allgemeinen alle, deren Einkünfte durch Arbeit 22.000 Euro im Jahr überschreiten. Wer spanisch spricht und sich über seine Möglichkeiten für Abschreibungen im klaren ist, kann seine Steuererklärung selbst erledigen. Das geht entweder übers Internet (www.aeat.es) oder ab 9. Mai bei den Anlaufstellen, die die Finanzbehörde in Palma in der Messehalle Ifebal einrichten wird. Dazu muss man die nötigen Unterlagen mitbringen (siehe Info-Kasten).

Bedient wird man dort nach Wunsch entweder von Mitarbeitern der Steuerbehörde selbst oder von den Banken, die ebenfalls mit Ständen dort vertreten sind. Unter Tel. 901-335533 kann man sich einen Termin geben lassen. Die Wartezeiten sind dann in der Regel nicht allzu lang, die Erklärung selbst geht erstaunlich schnell über die Bühne.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Sprachkenntnisse ausreichen, oder wenn eine etwas aufwendigere Steuererklärung notwendig ist, konsultiert am besten einen Steuerberater. Im Gegensatz zu Deutschland berechnet der in der Regel eine feste Pauschale (je nach Aufwand zirka 50 bis 200 Euro) und nicht etwa einen Prozentsatz der Steuerersparnis.

Spanienweit wird mit einem Aufkommen von knapp 16 Millionen Einkommensteuererklärungen gerechnet, wobei in 78 Prozent der Fälle Rückerstattungen anfallen. Insgesamt werden voraussichtlich 9'6 Milliarden Euro ausgezahlt werden, während der Staat 5'7 Milliarden Euro durch Nachzahlungen einnehmen wird.

Auf den Balearen rechnet die Finanzbehörde mit 387.510 Steuererklärungen und Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 206 Millionen Euro. Die wichtigsten Faktoren, die zu Steuerrückzahlungen führen, sind Belastungen durch Immobilienkäufe und Aufwendungen für die private Altersvorsorge.

Als Neuheit präsentiert wurde in diesem Jahr die Angabe über die Wohnsituation: Bei der Steuererklärung muss angegeben werden, ob der Hauptwohnsitz in Eigenbesitz oder gemietet ist. Vermutlich soll damit künftig Steuerhinterziehung erschwert werden: Die Überprüfung der (vernachlässigten) Angaben von Mieteinkünften wird für die Steuerbehörden leichter. Die Verjährungsfrist für Fehler in der Einkommensteuer liegt in Spanien übrigens bei vier Jahren.