Cabrera untersteht künftig der direkten Aufsicht der
Balearen-Regierung. Das spanische Verfassungsgericht hat in einem
Grundsatzurteil die Kompetenz für Nationalparks den jeweiligen
autonomen Regionen des Landes zugesprochen. Bisher war die
spanische Zentralregierung für die Verwaltung der Nationalparks
zuständig.
Der aus knapp 20 Inseln und Inselchen bestehende
Cabrera-Archipel liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Mallorca.
1991 wurde das ganze Areal einschließlich der es umgebenden
Gewässer unter speziellen Schutz gestellt und zum Nationalpark
erklärt. Spaniens erster Meeres-Nationalpark überhaupt.
Während die Balearen-Regierung, allen voran Umweltminister Jaume
Font, das Urteil der Verfassungsrichter mit Genugtuung aufgenommen
hat, zeigen sich die Oppositionsparteien und regionalen
Umweltschutzverbände nicht ganz so begeistert. Generell befürworten
auch sie das Urteil, fürchten aber, dass die Balearen-Regierung
eher einem eventuell auf sie ausgeübten Druck nachgeben könnte als
das spanische Umweltministerium und die restriktiven Bestimmungen
zum Schutz der Inselgruppe und deren Flora und Fauna nach und nach
gelockert werden könnten.
Seit der Erklärung zum Nationalpark ist der Besuch der Inseln
stark reglementiert. Maximal 200 Besucher sind pro Tag erlaubt, und
höchstens 50 Boote dürfen täglich in dem natürlichen Hafen der
Hauptinsel festmachen. Vorausgesetzt, die Skipper haben ihren
Besuch beantragt und verfügen über die notwendige Genehmigung.
Fischen ist untersagt, Wassersport wie Tauchen stark
reglementiert.
Nach seiner düsteren Vergangenheit als Kriegsgefangenenlager war
Cabrera bis 1915 in Privatbesitz. Später diente es der spanischen
Marine als kleine Militärbasis.
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