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Cabrera untersteht künftig der direkten Aufsicht der Balearen-Regierung. Das spanische Verfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil die Kompetenz für Nationalparks den jeweiligen autonomen Regionen des Landes zugesprochen. Bisher war die spanische Zentralregierung für die Verwaltung der Nationalparks zuständig.

Der aus knapp 20 Inseln und Inselchen bestehende Cabrera-Archipel liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Mallorca. 1991 wurde das ganze Areal einschließlich der es umgebenden Gewässer unter speziellen Schutz gestellt und zum Nationalpark erklärt. Spaniens erster Meeres-Nationalpark überhaupt.

Während die Balearen-Regierung, allen voran Umweltminister Jaume Font, das Urteil der Verfassungsrichter mit Genugtuung aufgenommen hat, zeigen sich die Oppositionsparteien und regionalen Umweltschutzverbände nicht ganz so begeistert. Generell befürworten auch sie das Urteil, fürchten aber, dass die Balearen-Regierung eher einem eventuell auf sie ausgeübten Druck nachgeben könnte als das spanische Umweltministerium und die restriktiven Bestimmungen zum Schutz der Inselgruppe und deren Flora und Fauna nach und nach gelockert werden könnten.

Seit der Erklärung zum Nationalpark ist der Besuch der Inseln stark reglementiert. Maximal 200 Besucher sind pro Tag erlaubt, und höchstens 50 Boote dürfen täglich in dem natürlichen Hafen der Hauptinsel festmachen. Vorausgesetzt, die Skipper haben ihren Besuch beantragt und verfügen über die notwendige Genehmigung. Fischen ist untersagt, Wassersport wie Tauchen stark reglementiert.

Nach seiner düsteren Vergangenheit als Kriegsgefangenenlager war Cabrera bis 1915 in Privatbesitz. Später diente es der spanischen Marine als kleine Militärbasis.