Promille-Sündern und Tierquälern drohen in Spanien künftig
Haftstrafen. Das sieht ein neues Strafgesetz vor, das an diesem
Freitag, 1. Oktober, in Kraft tritt.
Danach können Autofahrer, die mit mehr als der zulässigen Menge
an Alkohol im Blut erwischt werden, zu Haftstrafen von drei bis
sechs Monaten verurteilt werden. Das gilt auch für Fahrer, die
keinen Unfall verursachen und bei einer Kontrolle ertappt
werden.
Allerdings gibt das Gesetz den Richtern auch die Möglichkeit,
Promille-Sünder nicht mit Haftstrafen zu belegen, sondern zu
Geldbußen zwischen 550 und 110.000 Euro oder zu gemeinnützigen
Arbeiten von bis zu 90 Tagen zu verurteilen. In Spanien gilt für
die meisten Autofahrer eine Grenze von 0'5 Promille. Bei Anfängern
und Berufskraftfahrern sind nur höchstens 0'3 Promille
zulässig.
Tierquälerei kann künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestraft
werden. Bisher hatte es dazu in Spanien kein landesweites Gesetz
gegeben, weil der Tierschutz in die Zuständigkeit der Regionen
fällt. Allerdings gilt die neue Bestimmung nur für die Misshandlung
von Haustieren, nicht von Wildtieren oder Kampfstieren. (dpa)
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