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Promille-Sündern und Tierquälern drohen in Spanien künftig Haftstrafen. Das sieht ein neues Strafgesetz vor, das an diesem Freitag, 1. Oktober, in Kraft tritt.

Danach können Autofahrer, die mit mehr als der zulässigen Menge an Alkohol im Blut erwischt werden, zu Haftstrafen von drei bis sechs Monaten verurteilt werden. Das gilt auch für Fahrer, die keinen Unfall verursachen und bei einer Kontrolle ertappt werden.

Allerdings gibt das Gesetz den Richtern auch die Möglichkeit, Promille-Sünder nicht mit Haftstrafen zu belegen, sondern zu Geldbußen zwischen 550 und 110.000 Euro oder zu gemeinnützigen Arbeiten von bis zu 90 Tagen zu verurteilen. In Spanien gilt für die meisten Autofahrer eine Grenze von 0'5 Promille. Bei Anfängern und Berufskraftfahrern sind nur höchstens 0'3 Promille zulässig.

Tierquälerei kann künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Bisher hatte es dazu in Spanien kein landesweites Gesetz gegeben, weil der Tierschutz in die Zuständigkeit der Regionen fällt. Allerdings gilt die neue Bestimmung nur für die Misshandlung von Haustieren, nicht von Wildtieren oder Kampfstieren. (dpa)