Immer wieder beklagen mallorquinische Hoteliers, dass ihnen die
„illegale Konkurrenz” das Geschäft verhagele. Die Herbergsväter
meinen damit private Unterkünfte. Nach den Buchstaben der
einschlägigen Verordnungen auf den Balearen bleibt aber sowohl
Urlaubern als auch Eigentümern gar nichts anderes übrig, als
Ferienwohnungen oder –häuser am Gesetz vorbei zu (ver)mieten. Denn
die Anforderungen an eine Immobilie, um ganz legal als Ferienhaus
(Wohnungen gehen schon mal gar nicht) betrieben zu werden, sind
geradezu lächerlich hoch.
Da ist es kein Wunder, wenn die Betroffenen Vorschrift
Vorschrift sein lassen und machen, was sie wollen. In einer freien
Marktwirtschaft, und die gibt es auf Mallorca zumindet theoretisch,
gilt vor allem der Wille des Kunden – und der will, das zeigt sich
immer deutlicher, Ferienunterkünfte von privat mieten. Dem sollte
der Gesetzgeber Rechnung tragen. Und sich nicht der Hoteliers-Lobby
beugen, die alles unternimmt, um sich die unliebsame Konkurrenz vom
Hals zu halten.
Denn unter dem Strich ist es für die Inselwirtschaft egal, wie
das Geld hereinkommt. Und viele der „illegalen” Touristen lassen
mehr Euros hier als die meisten Hotelgäste: Sie gehen essen, nehmen
einen Mietwagen oder fahren Taxi, kaufen ein. Insofern sind gerade
diese Besucher im wahrsten Sinne des Wortes sehr wertvoll.
Ein Teil der Klagen der Hoteliers ist allerdings gerechtfertigt.
Auch wenn die Vermietung von Ferienimmobilien oft nur mit Tricks zu
bewerkstelligen ist, gibt es keinen Grund, dass die Besitzer ihre
Mieteinnahmen dem Finanzamt verheimlichen. Hier tut Kontrolle – und
gegebenenfalls Strafe – not.
Und in der legalen Grauzone erleben Kunden häufig
Enttäuschungen, werden mitunter sogar schlicht betrogen. Da es sich
nicht um eine offizielle Ferienunterkunft handelt, können sie sich
auch nirgendwo beschweren oder ihr Recht durchsetzen.
Es gibt also gewichtige Argumente, die Vermietung von Immobilien
als Ferienunterkunft auf Mallorca zu erleichtern. Und zu
regulieren.
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