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Immer wieder beklagen mallorquinische Hoteliers, dass ihnen die „illegale Konkurrenz” das Geschäft verhagele. Die Herbergsväter meinen damit private Unterkünfte. Nach den Buchstaben der einschlägigen Verordnungen auf den Balearen bleibt aber sowohl Urlaubern als auch Eigentümern gar nichts anderes übrig, als Ferienwohnungen oder –häuser am Gesetz vorbei zu (ver)mieten. Denn die Anforderungen an eine Immobilie, um ganz legal als Ferienhaus (Wohnungen gehen schon mal gar nicht) betrieben zu werden, sind geradezu lächerlich hoch.

Da ist es kein Wunder, wenn die Betroffenen Vorschrift Vorschrift sein lassen und machen, was sie wollen. In einer freien Marktwirtschaft, und die gibt es auf Mallorca zumindet theoretisch, gilt vor allem der Wille des Kunden – und der will, das zeigt sich immer deutlicher, Ferienunterkünfte von privat mieten. Dem sollte der Gesetzgeber Rechnung tragen. Und sich nicht der Hoteliers-Lobby beugen, die alles unternimmt, um sich die unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten.

Denn unter dem Strich ist es für die Inselwirtschaft egal, wie das Geld hereinkommt. Und viele der „illegalen” Touristen lassen mehr Euros hier als die meisten Hotelgäste: Sie gehen essen, nehmen einen Mietwagen oder fahren Taxi, kaufen ein. Insofern sind gerade diese Besucher im wahrsten Sinne des Wortes sehr wertvoll.

Ein Teil der Klagen der Hoteliers ist allerdings gerechtfertigt. Auch wenn die Vermietung von Ferienimmobilien oft nur mit Tricks zu bewerkstelligen ist, gibt es keinen Grund, dass die Besitzer ihre Mieteinnahmen dem Finanzamt verheimlichen. Hier tut Kontrolle – und gegebenenfalls Strafe – not.

Und in der legalen Grauzone erleben Kunden häufig Enttäuschungen, werden mitunter sogar schlicht betrogen. Da es sich nicht um eine offizielle Ferienunterkunft handelt, können sie sich auch nirgendwo beschweren oder ihr Recht durchsetzen.

Es gibt also gewichtige Argumente, die Vermietung von Immobilien als Ferienunterkunft auf Mallorca zu erleichtern. Und zu regulieren.