Für Deutsche, die glauben, auf Mallorca den deutschen
Finanzämtern zu entkommen, wird die Luft immer dünner. Saskia
Bonenberger, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin von Rödl &
Partner in Nürnberg, berichtet beispielsweise von
grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen der Banken: „Eine
spanische Bank informiert die deutschen Finanzbehörden, wenn ein
Kunde hier Zinseinnahmen erzielt hat.” Denn diese Zinseinnahmen in
Spanien müssen dann in Deutschland versteuert werden, wenn die
fragliche Person in Deutschland steuerpflichtig ist. Bislang hatte
der deutsche Fiskus keine Ahnung von Zinseinkünften im Ausland.
Bonenberger ergänzt, dass das Problem oft gar nicht so sehr die
Zinseinnamen sind, sondern das Kapital, aus denen sie stammen. Am
Ende handelt es sich da auch schon im Schwarzgeld, oder um
unversteuerte Mieteinnahmen aus einer Finca, die mit Schwarzgeld
gekauft wurde.
Ein besonderer Pferdefuß wartet laut Bonenberger auf diejenigen,
die ihre Mallorca-Immobilie nicht in eigenem Namen, sondern über
eine GmbH besitzen, eine von vielen Experten empfohlene Variante.
Denn während Mieteinnahmen aus persönlichem, direktem Besitz in
Spanien versteuert werden müssen, sind die Einkünfte aus dem Besitz
einer GmbH in Deutschland abzuführen. „Ist das nicht der Fall,
handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung”, so
Bonenberger. Um eine solche handelt es sich übrigens auch, wenn der
Besitzer die Immobilie selbst bewohnt, und das ganze
Nutzungsentnahme heißt.
Angesichts der „deutlich erhöhten Kontrolldichte” in Deutschland
steigt nach Saskia Bonenbergers Ansicht die Gefahr für
Steuersünder, entdeckt zu werden. „Da muss man sich die Frage
stellen, ob man sich die Spielchen mit ausländischen Konten und
Besitz leisten kann oder will”, erklärt die Expertin, „und für
immer mehr Menschen lautet die Antwort nein.” Aller Voraussicht
nach gibt es für sie demnächst in Deutschland einen Ausweg, die
bisherigen Schwarzgelder günstig zu legalisieren. Im Bundestag
liegt der Entwurf für ein Steueramnestiegesetz, der nach
Bonenbergers Einschätzung kurz nach der Sommerpause beschlossen
werden soll.
Dieser Entwurf sieht vor, dass von 1993 bis Ende 2001 illegal
unversteuerte Einkünfte mit einer pauschalen Abgabe von 25 und
später 35 Prozent straffrei abgegolten werden können. Für
Bonenberger ist das, wenn das Gesetz einmal Gültigkeit erlangen
wird, eine „gute Alternative zur Selbstanzeige”. Allerdings zeigen
sich in der Regel nur die Steuersünder selbst an, die glauben, bald
ertappt zu werden. Die Gefahr des Amnestiegesetzes könnte darin
bestehen, dass man durch die späte „Reue” und günstige Nachzahlung
die Fahnder des Fiskus erst auf die Idee bringt, intensiv
nachzuforschen.
Auch hier gilt: Wer ehrlich ist, muss sich keine Sorgen
machen.
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