Ab Samstag, 1. März, wird alles anders – zumindest theoretisch.
Dann nämlich tritt das am 14. Februar erlassene Real Decreto
178/2003 zur Regelung des Aufenthalts für EU-Ausländer sowie Bürger
Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz in Kraft.
Vereinfacht gesagt steht in diesem Gesetz, dass „die Aktiven
privilegiert werden und sich für die Passiven nichts ändert”, sagt
Ingo Radcke, Konsul der Deutschen Botschaft in Madrid.
Von Interesse sind insbesondere die Artikel sechs bis acht des
neuen Gesetzes. Für welchen Personenkreis die Residencia-Pflicht
entfällt, regelt Artikel sechs (es besteht dann nur noch die
Pflicht, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu
besitzen):
Bürger oben genannter Staaten, die auf eigene oder fremde
Rechnung in Spanien arbeiten;
Familienangehörige dieser Personen, vorausgesetzt sie besitzen
die Staatsbürgerschaft eines der oben genannten Staaten;
In Spanien Berufstätige der EU beziehungsweise der oben
genannten Staaten, die in einem dieser Länder ihren ständigen
Wohnsitz haben und mindestens einen Tag pro Woche sich dort
aufhalten;
Studenten;
All jene, denen das neue Dekret ein ständiges Aufenthaltsrecht
einräumt.
Zu dieser Gruppe gehören Personen, die das spanische Rentenalter
erreicht haben, bis dahin mindestens zwölf Monate in Spanien auf
eigene oder fremde Rechnung gearbeitet haben und ihren Wohnsitz
seit mindestens drei Jahren in Spanien haben. Die
Residencia-Pflicht entfällt ebenso für Personen, die ihre
beruflichen Aktivität in Spanien wegen einer ständigen
Arbeitsunfähigkeit einstellen mussten. Allerdings müssen sie einen
mindestens zweijährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien
nachweisen können.
Für Personen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen,
darunter viele Rentner, ändert sich auch in Zukunft nichts. Sie
müssen weiterhin die Residencia beantragen.
Das Dekret weist auch explizit darauf hin, dass die spanischen
Behörden verpflichtet sind, Antragsteller einer Residencia auf die
Gesetzesänderung hinzuweisen. Die Verfasser des Dekrets haben auch
an jene gedacht, die auch in Zukunft nicht auf ihre Tarjeta
verzichten möchten. Ihnen wird entweder weiterhin dieses Dokument
ausgestellt, oder sie müssen sich mit einem entsprechendem
Zertifikat begnügen. Wie das in der Realität umgesetzt wird, muss
abgewartet werden. Konsul Radcke hat da so seine Zweifel, ob auch
alle spanischen Behörden auf dem Laufenden sind. „Würde mich nicht
wundern, wenn die eine oder andere weiterhin nach der Residencia
fragt.”
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.