Die Gemeinde Artà hat Boris Becker am Mittwoch darüber
informiert, dass er eine zehntägige „Gnadenfrist” hat, den
Bauausführungsantrag für den Teilabriss seiner zu groß geratenen
Finca Son Coll einzureichen. Nach der Genehmigung des Bauplans am
10. Juni 2002 läuft die Frist für die Einreichung des
Projektantrages nach sechs Monaten aus.
Wie MM aus gewöhnlich gut informierten Kreisen erfuhr,
liegen die fertigen Pläne bereit und sollen spätestens am Mittwoch
eingereicht werden. Der Grund für die Verzögerung liegt auf der
Hand: Becker liegt im Rechtsstreit mit Firmen, die an seiner Finca
Arbeiten ausgeführt haben, seiner Meinung nach aber nicht
vertragsgemäß. Um dies vor Gericht beweisen zu können, wäre es
vorteilhaft, die Beweise nicht zu zerstören, also die Finca im
jetztigen Zustand zu belassen.
Sollte der Antrag auf Ausführung der Abrissarbeiten nicht
innerhalb der verlängerten Frist eingehen, kann die Gemeinde die
Baugenehmigung als erloschen betrachten. Danach hat sie das Recht,
die dann als illegal zu betrachtenden Gebäude abzureißen und die
Kosten dem Ex-Profi in Rechnung zu stellen.
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