N ur noch wenige Wochen bis zur nächsten Bundestagswahl. Auch
wenn viele Deutsche ihrem Heimatland zumindest geographisch den
Rücken gekehrt haben, ist oft der Wunsch an der Teilnahme am
politischen Leben erhalten geblieben. Die Teilnahme an
Bundestagswahlen ist auch für Auslandsdeutsche möglich. Wer am 22.
September auf dem Wahlzettel sein Kreuzchen machen will, muss
einige Voraussetzungen erfüllen.
Wer derzeit in Deutschland keinen Wohnsitz hat, erscheint nach
Mitteilung des deutschen Generalkonsulats in Barcelona automatisch
in keinem Wählerverzeichnis mehr. Da dies Voraussetzung für die
Teilnahme an der Wahl ist, müssen sich Spanien-Residenten in ein
solches eintragen lassen. Das entsprechende Antragsformular ist bei
den diplomatischen und konsularischen Vertretungen, den
Kreiswahlleitern in Deutschland sowie beim Bundeswahlleiter im
Internet unter www.destatis.de/wahlen/index.htm erhältlich. Es muss
bis 1. zum September 2002 bei der zuständigen Gemeindebehörde
(dort, wo man zuletzt gemeldet war) eingereicht werden. Spätere
Eingänge können nicht berücksichtigt werden. Weiter ist
Voraussetzung, dass der im Ausland lebende Wähler nach dem 23. Mai
1949 und vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland
mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik
Deutschland gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten
hat. Dabei werden auch frühere Aufenthalte in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und
Ost-Berlin) berücksichtigt.
Wer sich näher über die Wahl informieren möchte, kann dies
entweder unter der oben genannten Internet-Adresse oder bei den
Botschaften und Konsulaten tun. Für Balearenbewohner steht das
Konsulat in Palma (Tel. 971-707737) für Auskünfte zur Verfügung.
Das nächste Generalkonsulat liegt in Barcelona und ist werktags von
9 bis 12.30 Uhr unter 932-921000 zu erreichen.
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