Für jedes Gesetz gibt es nach einem spanischen Sprichwort den
passenden Trick. Was bislang auch im Straßenverkehr galt, dürfte
allerdings jetzt ein Ende finden. Denn nach der seit Montag
gültigen neuen Straßenverkehrsordnung („Ley de Tráfico, Circulación
de Vehículos a Motor y Seguridad Vial”) drohen bei Nichtbeachtung
höhere Bußgelder und Führerscheinentzug.
Dabei gelten seit neuestem auch Übertretungen, die bestenfalls
als Kavaliersdelikt galten, als „schwerer Verstoß”. Wer
beispielsweise eine Einbahnstraße in verbotener Richtung
durchfährt, nimmt Strafen zwischen 302 und 1503 Euro und ein bis zu
dreimonatiges Fahrverbot in Kauf. Ähnliches Ungemach droht dem, der
zu schnell fährt, alkoholisiert unterwegs ist oder bei einer
Alkoholkontrolle nicht ins Röhrchen pusten will, illegale Rennen
durchführt, sein Fahrzeug überlädt oder die Ruhezeiten nicht
einhält.
Verboten ist jetzt auch das bislang allgegenwärtige
Mobil-Telefonieren am Steuer, es sei denn, man nutzt eine
Freisprecheinrichtung. Als solche gelten nicht die „Manos libres”,
bei denen per Stöpsel im Ohr telefoniert wird. Die sind ebenso wie
andere Kopfhörer verboten und gelten als „schwerer Verstoß”. Wer
dabei erwischt wird, muss zwischen 92 und 301 Euro Bußgeld
berappen. Das ist auch fällig, wenn man Objekte aus dem Fahrzeug
wirft, die ein Feuer entfachen können.
Minderjährige unter zwölf Jahren müssen auf den Rücksitz oder in
einen zugelassenen Kindersitz; als Sozius auf einem Motorrad dürfen
sie nur von ihren Eltern, einem Erziehungsberechtigten oder einem
Erwachsenen mitgenommen werden, wenn jene das ausdrücklich
gestattet haben, dabei gilt auch für die Kleinen Helmpflicht.
Neu ist auch das Verbot von Geräten, die vor Radarfallen warnen
oder diese ausschalten. Die Fahrer müssen im Falle einer
Verkehrsübertretung sofort informiert werden, wenn eine Strafe
ausgesprochen werden soll, es sei denn, das würde ein „unnötiges
Risiko darstellen”, oder bei Benutzung von automatischen
Aufzeichnungsgeräten. Leichte Vergehen verjähren nach drei Monaten,
schwere nach sechs, sehr schwere ein Jahr, nachdem sie begangen
wurden.
Fahrzeuge, die technisch nicht den Vorschriften entsprechen,
etwa weil ihr Schadstoffausstoß zu hoch ist oder weil die
Untersuchung des spanischen TÜV (ITV) überfällig ist, werden sofort
stillgelegt. Gleiches droht auch motorisierten Zweiradfahrern, die
ohne Helm unterwegs sind. Die dürfen erst weiterfahren, wenn sie
den Kopfschutz aufsetzen.
Wichtige Neuerungen für Radfahrer: Das Fahren in Gruppen ist
erlaubt, bisher mussten die Radler hintereinander fahren. Im
Verkehr gelten solche Gruppen rechtlich als ein Fahrzeug, es muss
ihnen also gemeinsam die Vorfahrt gewährt werden, beim
Überholvorgang ist es Vorschrift, die Gegenfahrbahn zu benutzen.
Das Vorbeifahren innerhalb einer Radlergruppe gilt nicht als
Überholen. Seit Montag müssen Räder mit zugelassenen Lampen und
Reflektoren ausgestattet sein.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.