Die Zentralregierung in Madrid hat wie erwartet beim
Verfassungsgericht Einspruch gegen die sogenannte Ecotasa
eingelegt, die die Balarenregierung im März dieses Jahres beschloss
und ab dem 1. Januar 2002 einführen will. Die Abgabe in einer Höhe
zwischen 0'25 und zwei Euro, in der Regel ein Euro pro Tag, soll
nach Plänen der Balearenregierung in den Hotels von den Touristen
kassiert werden.
Madrid hat gleichzeitig beantragt, das Gesetz zur Ecotasa
auszusetzen. Damit ist die Steuer sechs Monate auf Eis, so lange
hat das Gericht Zeit zu entscheiden, ob das Gesetz bis zu einem
Urteil außer Kraft bleibt. Mit der Entscheidung wird nicht vor 2003
gerechnet. Unwahrscheinlich scheint, dass die Richter die Ökosteuer
vorläufig zulassen werden. Sollte das Urteil nämlich auf
„verfassungswidrig” lauten, müsste die Abgabe an Millionen von
Touristen zurückgezahlt werden – ein verwaltungstechnisches
Unding.
Die in Madrid regierende Volkspartei PP von Ministerpräsident
José María Aznar ist der Ansicht, dass es sich bei der Ecotasa um
eine Doppelbesteuerung handele – die spanische Mehrwertsteuer IVA
wird auch jetzt schon bei Hotelübernachtungen fällig. Deshalb
handle es sich um eine verfassungswidrige Abgabe. Mit harter Kritik
reagierte der balearische Ministerpräsident Francesc Antich, auf
den Einspruch. Er erinnerte an sein Gespräch mit Aznar vor einem
Jahr, in dem der, so Antich, die Notwendigkeit der fiskalischen
Selbstständigkeit der Regionen betont hatte.
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