Die Madrider Zentralregierung wird allem Anschein nach an diesem Freitag, 27. Juli, gegen das balearische Gesetz zur Ökosteuer für Touristen vor dem spanischen Verfassungsgericht klagen, weil sie eine Doppelbesteuerung darstelle. Das berichten mehrere Tageszeitungen. Nach den Meldungen will man allerdings darauf verzichten, die Aussetzung des Gesetzes bis zu einem Urteil zu beantragen. Die im März 2001 vom balearischen Parlament beschlossene Ecotasa soll von Urlaubern erhoben werden, die in Beherbergungsbetrieben übernachten, je nach Kategorie zwischen 0'25 und zwei Euro pro Nacht. In der Regel ist ein Euro pro Nacht und Person fällig. Wird das Gesetz vom Verfassungsgericht nicht aufgehoben, könnte die Umweltabgabe wie geplant erhoben werden, wahrscheinlich ab 1. Januar.
ÖKOSTEUER
Madrid klagt, Ecotasa aber nicht auf Eis
Verwunderung bei mallorquinischen Hoteliers und balearischer Regierung
27.07.01 00:00
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