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Die Madrider Zentralregierung wird allem Anschein nach an diesem Freitag, 27. Juli, gegen das balearische Gesetz zur Ökosteuer für Touristen vor dem spanischen Verfassungsgericht klagen, weil sie eine Doppelbesteuerung darstelle. Das berichten mehrere Tageszeitungen. Nach den Meldungen will man allerdings darauf verzichten, die Aussetzung des Gesetzes bis zu einem Urteil zu beantragen. Die im März 2001 vom balearischen Parlament beschlossene Ecotasa soll von Urlaubern erhoben werden, die in Beherbergungsbetrieben übernachten, je nach Kategorie zwischen 0'25 und zwei Euro pro Nacht. In der Regel ist ein Euro pro Nacht und Person fällig. Wird das Gesetz vom Verfassungsgericht nicht aufgehoben, könnte die Umweltabgabe wie geplant erhoben werden, wahrscheinlich ab 1. Januar.

Sowohl die Balearenregierung als auch der mallorquinische Hotelverband zeigten sich überrascht, dass keine Aussetzung beantragt werden soll. Beide Seiten beurteilten das in seltener Einigkeit als unlogisch. Während die Hoteliers hofften, dass sie zumindest vorerst vom Kassieren der Abgabe befreit würden, kommt auf die Regionalregierung eine Fülle von potentiellen Problemem zu.

Sollte die Taxe als verfassungswidrig eingestuft werden, hätten Millionen Touristen ein Recht, gezahlte Beträge zurückzuerhalten. Das würde die Regionalregierung finanziell, vor allem aber organisatorisch, vor massive Probleme stellen. Da mit einem Urteil nicht vor den Regionalwahlen im März 2003 gerechnet wird, nach Schätzungen der Balearenregierung pro Jahr etwa neun Millionen Urlauber Ecotasa zahlen müssen, hätten weit mehr als zehn Millionen Ansprüche.

Die Hoteliers haben jedoch ihrerseits Verwaltungsklagen gegen die Ausführungsbestimmungen zur Ecotasa angekündigt, weil sie nicht bereit sind, als Steuereintreiber zu fungieren. Der klagende Hotelier müsste dann erst einmal keine vom Gast kassierte Ecotasa abführen. Unterliegt er jedoch vor Gericht, muss er die komplette Summe auf einmal zahlen, wie der balearische Finanzminister Mesquida betonte.