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Im Streit zwischen Madrid und den Balearen um das Kompetenzgesetz haben die Inselräte einen wichtigen Erfolg errungen: Das spanische Verfassungsgericht in Madrid hob eine Verfügung auf, mit der zentrale Punkte des „Ley de Consells“ bislang auf Eis gelegt worden waren. Madrid und die PP-Opposition auf dem Archipel hatten die Verfassungsmäßigkeit des Regelwerks in Frage gestellt. Sie riefen vor einem halben Jahr das Verfassungsgericht an.

In der vergangenen Woche machten die Verfassungsrichter indes einstimmig den Weg für die vorläufige Anwendung des Gesetzes frei. Dadurch ist es den Präsidentinnen der drei Inselräte Mallorca, Menorca und Ibiza erstmals möglich, ähnlich wie ein Regierungschef „Minister” in ihre „Kabinette” zu berufen, ohne dass diese externen „Consellers” vom Wähler legitimiert sind.

Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Kompetenzgesetzes selbst hat das Gericht in Madrid noch keine Entscheidung getroffen. Theoretisch können die Richter das „Ley de Consells” immer noch aushebeln oder als verfassungskonform anerkennen.

Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wurde von der Präsidentin des mallorquinischen Inselrates (CIM), Maria Antònia Munar, als großer Erfolg gewertet. „Erstmals in der Geschichte hat ein spanisches Verfassungsgericht zu Gunsten des mallorquinischen Volkes und nicht zu Gunsten eines Präsidenten der Zentralregierung entschieden”, sagte Munar. Der Ministerpräsident der Balearen, Francesc Antich, sprach von einem Zusammenstoß der „reaktionären” Haltung der Regierung Aznar in Sachen Autonomie mit der Auffassung des spanischen Verfassungsgerichts. Gleichwohl mahnte Antich zur Bedachtsamkeit, da die endgültige Entscheidung des Gerichts noch ausstehe.