Im Streit zwischen Madrid und den Balearen um das
Kompetenzgesetz haben die Inselräte einen wichtigen Erfolg
errungen: Das spanische Verfassungsgericht in Madrid hob eine
Verfügung auf, mit der zentrale Punkte des „Ley de Consells“
bislang auf Eis gelegt worden waren. Madrid und die PP-Opposition
auf dem Archipel hatten die Verfassungsmäßigkeit des Regelwerks in
Frage gestellt. Sie riefen vor einem halben Jahr das
Verfassungsgericht an.
In der vergangenen Woche machten die Verfassungsrichter indes
einstimmig den Weg für die vorläufige Anwendung des Gesetzes frei.
Dadurch ist es den Präsidentinnen der drei Inselräte Mallorca,
Menorca und Ibiza erstmals möglich, ähnlich wie ein Regierungschef
„Minister” in ihre „Kabinette” zu berufen, ohne dass diese externen
„Consellers” vom Wähler legitimiert sind.
Über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Kompetenzgesetzes selbst
hat das Gericht in Madrid noch keine Entscheidung getroffen.
Theoretisch können die Richter das „Ley de Consells” immer noch
aushebeln oder als verfassungskonform anerkennen.
Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung wurde von der
Präsidentin des mallorquinischen Inselrates (CIM), Maria Antònia
Munar, als großer Erfolg gewertet. „Erstmals in der Geschichte hat
ein spanisches Verfassungsgericht zu Gunsten des mallorquinischen
Volkes und nicht zu Gunsten eines Präsidenten der Zentralregierung
entschieden”, sagte Munar. Der Ministerpräsident der Balearen,
Francesc Antich, sprach von einem Zusammenstoß der „reaktionären”
Haltung der Regierung Aznar in Sachen Autonomie mit der Auffassung
des spanischen Verfassungsgerichts. Gleichwohl mahnte Antich zur
Bedachtsamkeit, da die endgültige Entscheidung des Gerichts noch
ausstehe.
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