08.12.00 00:00
In Geschäften mit mehr als fünf Angestellten muss demnächt auch in katalanischer Sprache bedient werden. Das sieht der Entwurf zum Handelsgesetz vor, den die balearische Regionalregierung vorgelegt hat. Artikel acht geht auf die sprachlichen Rechte der Verbaucher ein; danach müssen diese in einer der zwei offiziellen Sprachen der autonomen Region (Spanisch, Katalanisch) bedient werden. Hat das Geschäft mehr als fünf Angestellte, hat der Kunde das Recht, in der Sprache seiner Wahl bedient zu werden.
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