Hoteliers auf den Balearen spüren Rückenwind im Kampf gegen die
Ökosteuer für Touristen. Denn das spanische Verfassungsgericht hat
am Donnerstag entschieden, dass ein 1991 beschlossenes Gesetz der
autonomen Region, nach dem Einrichtungen, die die Umwelt belasten,
besteuert werden, verfassungswidrig ist. Nach einstimmiger Meinung
der Richter werden Gebäude bereits von den Gemeinden besteuert,
eine Doppelbesteuerung ist nach der spanischen Verfassung nicht
statthaft.
In Sachen Ecotasa sehen das die Herbergsväter ähnlich, nach
ihrer Meinung wird das Hotelgewerbe bereits besteuert, eine
Verfassungsklage hat man im Falle der Verabschiedung des Gesetzes
bereits angekündigt. Im balearischen Tourismusministerium sieht man
das jedoch entspannt. Man habe rechtliche Gutachten einholen
lassen, sich genau überlegt, was man besteuere. Und geplant sei,
die Übernachtungen zu besteurn, die bislang noch mit keiner Abgabe
belegt sei.
In Deutschland seien die Auswirkungen nicht so groß, weil die
Urlauber ausdrücklich nach Mallorca kommen wollen, die Nachfrage
mithin nicht so preissensibel ist wie zum Beispiel in
Großbritannien. Obwohl die Briten sehr stark auf den Preis achten,
werde das starke Pfund voraussichtlich Preiserhöhungen wegen der
Steuer mehr als wettmachen.
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