Die europäische Einigung wird sich demnächst auch im
Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union widerspiegeln.
Die Aufenthaltsgenehmigung, in Spanien Residencia genannt, soll für
arbeitende und studierende Deutsche abgeschafft werden. Das selbe
gilt für Spanier in Deutschland. Auch sie müssen sich nur bei den
Meldeämtern registrieren lassen.
Für Rentner und Menschen, die von den Zinsen ihres Vermögens
leben, bleibt die Pflicht zur Meldung bei der Ausländerbehörde aber
erhalten. Wann genau die dunkelrote Klapp-Karte, die ordnungsgemäß
gemeldete Mallorca-Deutsche als Personalausweis-Ersatz mit sich
herumtragen, definitiv unnötig wird, ist aber noch offen.
Die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Spanien und
Italien haben sich bei einem informellen Treffen in Marseille auf
eine entsprechende Absichtserklärung geeinigt und als Termin den 1.
Januar 2001 genannt. Weil aber in den jeweiligen Ländern der Text
der ausländerrechtlichen Bestimmungen geändert werden muss, kann
sich das Inkrafttreten noch bis ins nächste Jahr hinein verzögern.
Die deutsche Botschaft in Madrid rechnet mit der Neuregelung nicht
vor Mitte 2001.
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