TW
0

Die europäische Einigung wird sich demnächst auch im Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union widerspiegeln. Die Aufenthaltsgenehmigung, in Spanien Residencia genannt, soll für arbeitende und studierende Deutsche abgeschafft werden. Das selbe gilt für Spanier in Deutschland. Auch sie müssen sich nur bei den Meldeämtern registrieren lassen.

Für Rentner und Menschen, die von den Zinsen ihres Vermögens leben, bleibt die Pflicht zur Meldung bei der Ausländerbehörde aber erhalten. Wann genau die dunkelrote Klapp-Karte, die ordnungsgemäß gemeldete Mallorca-Deutsche als Personalausweis-Ersatz mit sich herumtragen, definitiv unnötig wird, ist aber noch offen.

Die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien haben sich bei einem informellen Treffen in Marseille auf eine entsprechende Absichtserklärung geeinigt und als Termin den 1. Januar 2001 genannt. Weil aber in den jeweiligen Ländern der Text der ausländerrechtlichen Bestimmungen geändert werden muss, kann sich das Inkrafttreten noch bis ins nächste Jahr hinein verzögern. Die deutsche Botschaft in Madrid rechnet mit der Neuregelung nicht vor Mitte 2001.