Die Deutsche Rentenversicherung organisiert jährlich Beratungstage auch in Spanien. Jetzt finden sie in Palma statt.

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Die gemeinsamen Beratungstage deutscher und spanischer Rentenexperten finden am Donnerstag und Freitag, 7. und 8. Juni, in Palma statt (Carrer Pere Dezcallar i Net 3, fünf Fußminuten von der Plaça d’Espanya entfernt). Dort können sich Deutsche, die in Spanien arbeiten oder auch Spanier, die in Deutschland gearbeitet haben, detailliert beraten lassen. Es sind nur noch wenige Termine am zweiten Tag frei. Anmeldung: 971-437338 (9 bis 14 Uhr). 

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Rente:

Ich habe in Deutschland und Spanien gearbeitet. Welche Rentenansprüche habe ich?

Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch variieren von Land zu Land. Sowohl in Deutschland als auch in Spanien wird das Renteneintrittsalter derzeit stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. In Spanien ist eine Bedingung für einen Rentenanspruch, mindestens 15 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt zu haben (davon zwei Jahre innerhalb der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn). Grundsätzlich lassen sich Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammenrechnen, um die Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch zu erfüllen.

Wie hoch wird meine Rente sein?

Das lässt sich nur in einem persönlichen Informationsgespräch mit dem Versicherungsträger klären. In Spanien gibt es eine Mindestrente in Höhe von derzeit 618,90 Euro pro Monat, auch wenn dafür eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ich lebe schon lange nicht mehr in Deutschland. Besteht mein dort einst erworbener Rentenanspruch noch?

In Deutschland gezahlte Rentenversicherungsbeiträge gehen nicht verloren, selbst bei einem Umzug ins Ausland. Es macht Sinn, frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über den Stand des persönlichen Versicherungskontos einzuholen.

Wird eine deutsche Altersrente auf ein Konto in Spanien gezahlt?

Ja, das geht in der Regel problemlos. Die Kosten für ein solches Konto im Ausland muss der Rentner aber selbst tragen.

Muss ich mit Abzügen bei meiner Rente rechnen, wenn ich im Ausland lebe?

In den allermeisten Fällen nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen. Jeder Einzelfall kann nur in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Zu beachten ist: Wer in Spanien Steuerinländer ist, muss seine Rente hierzulande versteuern.

Wer ist in Spanien Steuerinländer?

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Als Steuerinländer („Resident") gilt in Spanien, wer mehr als die Hälfte des Jahres hier verbringt. Wer mehr als drei Monate am Stück in Spanien bleibt, muss sich ins Ausländerregister eintragen. Dabei werden neuerdings zusätzliche Unterlagen verlangt. Rentner müssen nachweisen, ausreichend Finanzmittel zu haben und über eine Krankenversicherung zu verfügen.

Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich als Rentner nach Spanien umziehe?

Wer seinen Wohnsitz als Rentner offiziell nach Mallorca verlegt, bleibt zwar weiterhin in Deutschland krankenversichert und zahlt dort auch seine Beiträge, allerdings wird man in diesem Fall ans spanische Sozialsystem überwiesen: Der balearische Gesundheitsdienst stellt eine hiesige Krankenkarte aus und von da an hat man Anspruch auf alle Leistungen des öffentlichen spanischen Gesundheitswesens.

Hat das Vor- und Nachteile?

Ein Nachteil ist, dass keine privaten Arztrechnungen mehr bei der deutschen Krankenkasse eingereicht werden können. Bisher ist ein Vorteil, dass Rentner in Spanien von der Zuzahlung für Medikamente befreit sind. Das soll sich nun jedoch im Rahmen der Sparmaßnahmen des spanischen Staates ändern.

Wann muss ich wo meine deutsche Altersrente beantragen, wenn ich auf Mallorca lebe?

Der Antrag sollte fünf Monate vor Rentenbeginn und muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen gestellt werden. Dies sollte bei der Seguridad Social geschehen, selbst wenn Sie in Spanien keine Versicherungszeiten vorzuweisen haben. Der Träger im Ausland leitet den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter.

Und wenn ich einen Rentenanspruch sowohl in Spanien als auch in Deutschland erworben habe?

Auch dann müssen Sie, so der Rentenbeginn in beiden Ländern identisch ist, nur einen Antrag stellen. Wohnen Sie in Deutschland, so können Sie das bei der Deutschen Rentenversicherung erledigen. Andernfalls ist die Seguridad Social zuständig.

Ich will auf Mallorca arbeiten. Was ist zu bedenken?

Man sollte vorab klären, ob die angestrebte Tätigkeit in Spanien der Versicherungspflicht unterliegt. Ist das der Fall, lassen sich die spanischen Versicherungszeiten später auf die Rente anrechnen. Andernfalls kann es in Einzelfällen Sinn machen, auf freiwilliger Basis weiter Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zu zahlen, worüber Sie sich im Vorfeld informieren sollten.

An wen kann ich mich wenden?

Die Deutsche Rentenversicherung ist im Internet (www.drv-bund.de) zu erreichen. Fragen können per Mail (meine frage@drv-bund.de) gestellt werden. Die spanische Seguridad Social ist im Internet unter folgender Adresse erreichbar: www.seg-social.es.