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Seit dem 2. Januar gilt auf Mallorca ein einheitliches Vermietungsregister für Ferienunterkünfte. Die Balearen sind damit die erste Region in der Europäischen Union, die die neue EU-Vorgabe umsetzt. Doch das Vorhaben sorgt für hitzige Diskussionen. Kritiker bemängeln mehr Bürokratie und fehlende Klarheit bei der Umsetzung.

Neue Regeln für Vermieter und Plattformen

Das neue Register betrifft alle Formen der Kurzzeitvermietung – von Ferienwohnungen über Zimmervermietungen bis hin zu saisonalen Unterkünften. Vermieter müssen künftig eine Registrierungsnummer beantragen, die dann in allen Inseraten angegeben werden muss. Plattformen wie Airbnb oder Booking sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nummer korrekt angezeigt wird, und regelmäßige Kontrollen durchzuführen.

Das Ziel: mehr Transparenz und Kontrolle im wachsenden Markt der Kurzzeitvermietung. Doch die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. „Diese Regelung bedeutet doppelte Arbeit“, sagt Antoni Barceló, Präsident des Tourismusverbandes Habtur Balears. Die autonomen Gemeinschaften hätten bereits eigene Systeme, und die neuen Vorgaben der spanischen Regierung führten zu einem Mehraufwand, der aus Sicht der Branchenverbände unnötig sei.

Technische und bürokratische Hürden

Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist ein digitaler One-Stop-Shop, über den Vermieter und Plattformen mit den Behörden kommunizieren können. Barceló zufolge gibt es aber noch viele offene Fragen: „Wir wissen nicht, wie das System genau funktionieren soll.“ Auch die Übergangsfrist bis Juli 2025, wenn die Identifikationsnummer verpflichtend wird, könnte für kleinere Anbieter knapp bemessen sein.

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Neben der Kritik an der Bürokratie gibt es Sorgen über die Durchsetzung der Regeln. Plattformen müssen Anzeigen mit ungültigen oder fehlenden Registrierungsnummern innerhalb von 48 Stunden entfernen. „Das klingt gut auf dem Papier, aber die praktische Umsetzung bleibt abzuwarten“, so Barceló.

Spanien als Vorreiter in der EU

Mit der Verordnung setzt Spanien eine EU-weite Richtlinie um, die einheitliche Standards für die Kurzzeitvermietung schaffen soll. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und den Markt besser zu regulieren. Kurzzeitvermietungen, die oft über Plattformen vermittelt werden, sollen so erfasst und kontrolliert werden.

Die Regeln gelten für alle Unterkünfte, die vorübergehend und gegen Bezahlung angeboten werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung, ein Zimmer oder eine Unterkunft auf einem Boot handelt. Wichtig ist, dass die Unterkünfte vollständig möbliert und ausgestattet sind, um den Anforderungen der Kurzzeitvermietung zu entsprechen.

Kritik aus der Branche

Neben den Arbeitgeberverbänden meldeten sich auch kleinere Anbieter zu Wort. Sie fürchten zusätzliche Kosten und einen hohen bürokratischen Aufwand. „Gerade private Vermieter, die ihre Wohnung nur gelegentlich vermieten, könnten abgeschreckt werden“, heißt es aus Branchenkreisen.

Ob die neuen Regelungen die gewünschten Effekte erzielen, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass Mallorca mit der Umsetzung der EU-Vorgabe im Fokus steht – und die Debatte um Ferienvermietungen weiter angeheizt wird.