Eine Maschine der Billigfluggesellschaft Ryanair am Flughafen von Palma (Foto: Paul Hanna)

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Ein Handelsgericht in Palma de Mallorca hat die Fluggesellschaft Ryanair dazu verurteilt, sechs Passagieren eine Entschädigung in Höhe von 1533 Euro zu zahlen. Der Grund hierfür ist, dass Ryanair versucht hat, ein Verfahren wegen einer fünfstündigen Flugverspätung um bis zu drei Jahre hinauszuzögern. In dem Urteil wird der irischen Billigfluggesellschaft "Rücksichtslosigkeit" vorgeworfen, da die Entschädigung automatisch vor mehr als drei Jahre hätte gezahlt werden müssen, Ryanair dieser Zahlungsverpflichtung aber nicht nachgekommen sei.

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Der Sachverhalt geht auf den Sommer 2018 zurück, als sechs Passagiere, die von Sevilla nach Palma fliegen wollten, eine fünfstündige Verspätung erlitten. Dies führte dazu, dass sie dazu gezwungen waren, einen Mietwagen zu nehmen, wobei ihnen zusätzliche Kosten entstanden sind. Das Online-Portal "reclamador.es" hat daran erinnert, dass eine im spanischen Gesetz verankerte Verordnung vorsieht, dass die Fluglinie bei Verspätungen eine Entschädigung an die Passagiere zu zahlen hat. In Abhängigkeit von der Flugstrecke sind bei mehr als drei Stunden Verspätung zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen.

Im aktuellen Fall betrug die entsprechende Entschädigung 250 Euro pro Passagier, da die beim Flug zurückgelegte Distanz 1500 Kilometer betrug. Zwar reichten die Passagiere eine Beschwerde bei Ryanair ein, doch weigerte sich die Airline, eine Einigung zu erreichen. Erst die Klage beim Handelsgericht, die im März 2022 entschieden wurde, führte zu dem gewünschten Ergebnis.