Eine Maschine der Billigfluggesellschaft Ryanair am Flughafen von Palma (Foto: Paul Hanna)
Palma, Mallorca07.06.22 10:07
Ein Handelsgericht in Palma de Mallorca hat die Fluggesellschaft Ryanair dazu verurteilt, sechs Passagieren eine Entschädigung in Höhe von 1533 Euro zu zahlen. Der Grund hierfür ist, dass Ryanair versucht hat, ein Verfahren wegen einer fünfstündigen Flugverspätung um bis zu drei Jahre hinauszuzögern. In dem Urteil wird der irischen Billigfluggesellschaft "Rücksichtslosigkeit" vorgeworfen, da die Entschädigung automatisch vor mehr als drei Jahre hätte gezahlt werden müssen, Ryanair dieser Zahlungsverpflichtung aber nicht nachgekommen sei.
3 Kommentare
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Jupiter@Jupiter Wenn's nur so einfach wäre. Ich bin Vielflieger und kenne die Methoden der Fluggesellschaften genau. Ohne Anwalt passiert gar nichts. Da können Sie sich als einzelner Passagier die Finger wund schreiben. Am PC einen Mahnbescheid beantragen?? Und Sie leiten dann ohne Anwalt die Pfändung ein? Erzählen Sie das mal einem "Otto Normalflieger". Und nach 6-8 Wochen ist dann das Geld auf dem Konto? Wer's glaubt wird selig......
Ich empfehle den kurzen Weg (bei deutschen Airlines..) Anspruch per Einschreiben stellen mit Fristsetzung 14 Tage. Verstreichen diese erfolglos, beim zuständigen Mahngericht ganz einfach am PC einen Antrag auf Erstellung eines Mahnbescheides beantragen.. Dieser wird dem Gläubiger durch das Gericht rechtskräftig zugestellt und er hat dann 14 Tage Zeit darauf zu reagieren. Verstreicht diese Zeit ohne Reaktion ist die Kiste schon gelaufen. Danach kann man über einen Gerichtsvollzieher eine Pfändung einleiten. Durch diesen Weg wird die gesamte Prozedur erheblich abgekürzt . Nix mit aussitzen..
Es handelt hier um eine EU-Fluggastentschädigung, also kein (alleiniges) spanisches Gesetz. Die Verordnung regelt Ansprüche gem. Verordnung (EG) Nr. 261/200. Es geht um Ansprüche aus Verpätungen und Stornierungen bei Flügen innerhalb der EU und Flügen von und nach Flugplätzen von und nach Übersee/EU. Dieser Anspruch ist ein "RECHTSANSPRUCH"! Nahezu alle Fluggesellschaften (Ausnahme US-Flugesellschaften!!!) stellen sich zunächst einmal taub und dumm - nach dem Motto: wenn sich keiner meldet brauchen wir auch nicht zu zahlen. Eigentlich muss bereits am Check-In Schalter auf diese Rechte hingewiesen und ein entsprechendes Formular ausgehändigt werden. Das macht allerdings keine einzige Gesellschaft (außer amerikanischen Airlines). Zunächst werden die eigentlichen Ansprüche (mit Fristsetzung) die per Formular und Kopien der Dokumente eingereicht werden (per Post oder e-mail) überhaupt nicht beantwortet bzw. bearbeitet. Danach muss man per Anwalt eine 2. Frist setzen. Meistens werden sogar die eingereichten Unterlagen angezweifelt (selbst e-mails mit einer offiziellen Stornierungsmitteilung der Fluggsellschaft). Nach der 2. Frist reicht der Anwalt einen Vollstreckungsauftrag ausgestellt auf den Geschäftsführer der Gesellschaft ein. Dagegen reicht die Gesellschaft für gewöhnlich Widerspruch ein. Um den weiteren Vorgang abzukürzen. Ich hatte im Lauf der Zeit 5 Ansprüche auf Entschädigung. Die erste Zahlung erfolgte (trotz Anwalt) erst nach 7 Monaten (Lufthansa), für den 2. Anspruch (Eurowings) ging die Sache vor Gericht und wurde nach 3 Jahren zu meinen Gunsten entschieden. Aktuell warte ich seit 4 Monaten auf die 3. Entschädigung (Eurowings). 2 weitere Entschädigungen von DELTA und United waren innerhalb von 4-5 Wochen auf meinem Konto. Meine Empfehlung lautet: schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab und nehmen Sie sich von Anfang an einen Anwalt. So ein Vorgang kann dauern............