Die Hintergründe zu dem Vorfall: Eine junge Frau aus dem Vereinigten Königreich war Opfer eines Mannes geworden. Er versuchte, sie in der Nacht auf den 4. Mai 2017 in einem Nachtclub zunächst mit mehreren Schnäpsen abzufüllen. Wie die spanischsprachige MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" berichtete, arbeitete der Täter zu dem Zeitpunkt als PR-Berater und lud die Dame mit weiteren Freunden in die Gaststätte ein, um alkoholische Getränke zu konsumieren.
Nachdem sich die miteinander befreundeten Feiernden eine Zeitlang vergnügt hatten, beglitete der Mann die junge Dame in ein Nebenzimmer des Lokals, um mit ihr alleine zu sein. Dann begann er die Britin zu küssen, die jedoch versuchte, den Annäherungsversuchen des Täters auszuweichen, indem sie ihr Gesicht wegdrehte. Der Angeklagte zog daraufhin seine Hose herunter und versuchte, das Opfer zur Fellatio zu zwingen, was es jedoch ablehnte. Er ging noch einen Schritt weiter, zog auch komplett seine Unterhose aus und bedrängte mit Gewalt die junge Frau.
Zwei Tage später reiste die Frau zurück nach Großbritannien, wo sie bei der Polizei eine Anzeige erstattete. Den Beamten übergab sie zudem die Kleidung, die sie in der Tatnacht getragen hatte, zur Analyse. Seit den Ereignissen leidet das Opfer unter großem psychischem Stress.
Der Richter sagte folgendes zu dem Urteil: "Es kann nicht von einer Vergewaltigung die Rede sein, auch kam es zu keiner Einschüchterung durch den Täter. In dem Fall fehlte die Zustimmung zur Penetration durch die junge Frau." Letztendlich handele es sich daher um einen Fall von sexuellem Missbrauch ohne Gewaltanwendung, so die Schlussfolgerung der Juristen.
"Aufgrund des hohen Alkoholkonsums an dem Abend, waren das Reaktionsvermögen und die Reflexe des Opfers außer Gefecht gesetzt. Sie war nicht mehr in der Lage, die Annäherungsversuche des Angeklagten abzuwehren und ihm deutlich zu machen, dass sie keine sexuelle Beziehung mit ihm eingehen wolle", schließt das Gericht von Palma.
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