Die Verteidigung der beiden Angeklagten bestritt zum Prozessauftakt die Vorwürfe weitgehend. Sie vertrat die Auffassung, Tim V. sei aufgrund seines alkoholisierten Zustands "selbst aus dem Lieferwagen gesprungen". Daher könne von einem Tötungsvorsatz nicht die Rede sein.
Zur Erinnerung: Der tödliche Vorfall nahm am 8. Oktober 2022 an der Playa de Palma seinen Lauf. Den Ermittlern zufolge griffen sich die beiden Angeklagten gegen 22.30 Uhr den damals 20-Jährigen auf der Straße und steckten ihn gegen seinen Willen in ihren Lieferwagen. Dort sollte der Urlauber, der eine Blutalkoholkonzentration von 2,41 Promille aufwies, offenbar ausgeraubt werden.
Anschließend, so fasste die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" das Ermittlungsergebnis der Behörden zusammen, steuerten die beiden Angeklagten die Flughafenautobahn Ma-19 an und warfen ihre Opfer aus dem fahrenden Lieferwagen auf die Fahrbahn. Ein nachfahrendes Fahrzeug soll Tim V. nur kurz darauf in der Dunkelheit überfahren haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt habe der Urlauber noch gelebt, argumentierte die Verteidigung der zwei Angeklagten. "Meine Mandanten fügten ihm weder Verletzungen zu, noch brachten sie ihn um. Für seinen Tod war der Zusammenstoß mit dem nachfahrenden Auto verantwortlich", sagte eine der Anwältinnen vor Gericht. Die Anklageschrift basiere auf "schlampig durchgeführte Ermittlungen."
Die Staatsanwaltschaft wies im Gegenzug darauf hin, dass ein Zeuge die Tat beobachtet habe und die Angeklagten sich der tödlichen Konsequenzen ihres Handelns bewusst gewesen seien. „Die Angeklagten wussten, dass das Herauswerfen des Opfers unter diesen Umständen dessen Tod bedeuten würde", so die Staatsanwältin. Sie forderte für die beiden Angeklagten neben der Haftstrafe eine Entschädigung von 86.484 Euro für jeden Elternteil des Verstorbenen und 24.709 Euro für dessen Schwester.
Die Angehörigen von Tim V. werden im Prozess durch eine Nebenklägerin vertreten. Sie machte am Mittwoch vor Gericht deutlich, dass die Beschuldigten bereits polizeibekannt seien und "zahlreiche Vorstrafen" wegen Eigentumsdelikte mit Gewaltanwendung hätten. "Einer der Angeklagten war im selben Jahr wegen ähnlicher Vergehen sechsmal festgenommen worden", so die Anwältin der Angehörigen.
Der Prozess wird auf Mallorca mit Spannung verfolgt. Das Landgericht setzte mehrere Verhandlungstage an, so dass mit einer Prozessdauer von etwa zwei Wochen gerechnet wird. Abschließend soll ein Geschworenengericht über die Schuld der beiden Angeklagten entscheiden.
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