Des einen Freud, des anderen Leid: Wer feiert, sollte zu vorgerückter Stunde auch an den Schlaf der Nachbarn denken. | M. À. Cañellas

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In zwei womöglich wegweisenden Gerichtsurteilen hat die Justiz die Stadt Palma de Mallorca wegen systematischer Vernachlässigung des Lärmschutzes scharf kritisiert. Wie aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" vom Freitagabend hervorgeht, erkannten die Gerichte schwerwiegende Verletzungen der Bürgerrechte und forderten die Stadtverwaltung zum entschiedenen Handeln auf.

Der erste Fall bezog sich demnach auf eine Ausgehzone an der Avenida Gabriel Roca, wo Anwohner seit Jahren unter dem Lärm der Nachtlokale Shamrock und Three Lions litten. Trotz mehrfacher Polizeiinspektionen unternahm die Stadtverwaltung keine wirksamen Schritte zur Lärmreduzierung.

Ein Gutachter stellte der Zeitung zufolge in einer der angrenzenden Wohnungen einen Lärmpegel von bis zu 28 Dezibel über dem erlaubten Grenzwert fest. Das Verwaltungsgericht ging mit den Stadtverantwortlichen entsprechend hart ins Gericht: "Es wurde keine nachhaltige Maßnahme ergriffen, um die Situation für die betroffenen Anwohner zu verbessern." Angestrebt hatten die Sammelklage etwa 30 Anwohner.

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In zweitem Fall standen Bauarbeiten im Viertel Son Vida im Zentrum des Verfahrens. Obwohl diese "massive Lärmbelästigungen" verursacht hätten, so die zuständigen Richter, habe die Stadt in besagtem Wohnbereich keinerlei Schallmessungen durchgeführt. Den Gerichtsunterlagen zufolge entschied sich die Stadt für Lärmmessungen in einem anderen Bereich, wo ebenfalls Bauarbeiten im Gange waren, wenn auch in geringerem Ausmaß. Damit habe die Stadt offenbar vorgeben wollen, im Fall der Lärmbelästigung aktiv geworden zu sein, argwöhnte das Gericht.

Der Oberste Balearische Gerichtshof (TSJB), der sich um den zweiten Fall annahm, kritisierte, dass die Stadtverwaltung durch ihre Untätigkeit ihrer Schutzpflicht gegenüber ihren Bürgern nicht nachgekommen sei. Die Stadt stünde in der Pflicht, für die Einhaltung der Nachtruhe zu sorgen und für die Lebensqualität ihrer Bürger einzutreten.

Als Konsequenz ordnete das Gericht die sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten an und verpflichtete den Bauträger, einen detaillierten Lärmminderungsplan vorzulegen. Die Urteile dürften von Anwohnern anderer Ausgehzonen, beispielsweise am Paseo Marítimo und im Viertel El Terrreno, mit großem Interesse aufgenommen worden sein. Dort schwelt seit vielen Jahren ein Streit mit Betreibern von Musikbars und Clubs.