Der Angeklagte während der Anhörung in Palma. | J. P. M.

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Ein Geisterfahrer, der vor zwei Jahren bei Manacor willkürlich entgegen der Fahrtrichtung fuhr, ist dieser Tage in Palma wegen fahrlässiger Körperverletzung und rücksichtslosen Fahrens zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er verursachte zwei Verkehrsunfälle und verletzte dabei zwei Personen schwer.

Das besagte Ereignis geschah am 3. Dezember 2021 gegen 19 Uhr auf der Schnellstraße MA-15 Richtung Manacor und hätte in einer Katastrophe enden können. Der gebürtige Marokkaner löste mit seiner Geisterfahrerei in seinem Audi A3 bei ungedrosselter Geschwindigkeit regelrechte Panik aus. Er kollidierte seitlich mit einem Auto mit vier Insassen und frontal mit einem anderen Fahrzeug, welches sich auf der Fahrbahn überschlug. Die Fahrerin dieses Gefährts verletzte sich am schwersten und brauchte mehr als ein Jahr, um sich von ihren Läsuren zu erholen.

Das Opfer musste dreimal operiert werden und erlitt unter anderem eine Lungenprellung sowie Brüche des Knöchels und des Handgelenks. Ein weiteres schwerverletztes Opfer war nach der Kollision so eingeklemmt, dass er aus seinem Fahrzeug herausgeschnitten werden musste. Bei der Aktion musste die Polizei den Verkehr auf der MA-15 für mehr als eine Stunde sperren.

Der Anwalt des Marokkaners beantragte eine Aussetzung der Haftstrafe, die vom Gericht gewährleistet wurde. Dem Angeklagten wird für vier Jahre der Führerschein entzogen. Er muss danach den Führerschein neu erwerben, wenn er sich wieder hinter ein Lenkrad setzen möchte. Er darf zudem zwei Jahre lang keine Straffälligkeiten begehen, um nicht doch hinter Gittern zu landen.